Beiträge von Potato

    Es gibt gelistete und nicht gelistete Drittländer. GB ist ein gelistetes Drittland. Bei Reisen in und aus nicht gelisteten Drittländern würde ich jährlich impfen, ansonsten je nach eingetragener Wirkungsdauer.

    Nicht gelistete Drittländer sind solche mit ungeklärtem Tollwutstatus, also nicht GB.

    Wenn du jetzt nur über EU Grenzen willst und nicht in Drittländer fliegst und wieder einreist würde ich mir jetzt nicht zu viele Gedanken machen sondern einfach vor Ablauf der jeweiligen Impfungen impfen.

    Ich will jetzt nicht klugscheißern, aber nein, der Import in die EU ist EU-Regelung, da gibt es keine abweichenden Ländergesetze. Der Titertest ist auch eine EU-Regelung für alle EU Länder. Es ist völlig unerheblich, in welches EU-Land man ein Tier erst-importiert.

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…ELEX:32013R0576

    Wo genau steht da jetzt was zur Titerpflicht?

    Der Import ist je nach Herkunftsland anders geregelt und hier gehts auch gar nicht um den Import. Es geht um Reisen innerhalb der EU und wie oft in den einzelnen Laendern geimpft wird.

    Bei den nicht gelisteten Drittländern.

    cauliflower hat (außer ich habe es übersehen) nicht spezifiziert ob sie die EU verlassen will, und dann wäre es ein EU-Import.

    Ich will jetzt nicht klugscheißern, aber nein, der Import in die EU ist EU-Regelung, da gibt es keine abweichenden Ländergesetze. Der Titertest ist auch eine EU-Regelung für alle EU Länder. Es ist völlig unerheblich, in welches EU-Land man ein Tier erst-importiert.

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…ELEX:32013R0576

    Gerade noch mal nachgelesen auf der Seite vom Zoll.

    Da steht nur das die Tollwutimpfung gültig sein muss. Heißt es sollte auch der 3-Jahres Abstand möglich sein.

    Hoffe ich liege da nicht komplett falsch.

    Das nur bestimmte Tierärzte die Impfung vornehmen dürfen davon wusste ich bis jetzt noch nichts. Wo kann man das nachlesen?

    Kucke mal in dem EU-Heimtierausweis, da steht bei Tollwut-Impfungen "ermächtigter Tierarzt" während bei anderen Impfungen und Behandlungen nur "Tierarzt" steht. Je nach Land sind nicht automatisch alle Tierärzte ermächtigt, und im EU-Ausland gar keine. Hat mich unsere Amtstierärtzin drauf hingewiesen, die unsere Ausreise autorisiert hat.

    Zu den Intervallen: ja das stimmt. Das Jahr steht da nicht, sondern dass es gültig sein muss. Ich würde sagen, kommt auch drauf an wo du hinreist, und wie du einreist. Gültig heißt halt im allgemeinen EU-Verständnis ein Jahr, wie gesagt, ich persönlich würde es glaube ich nicht riskieren. Ich hatte jetzt wirklich mit einigen EU-Stellen Kontakt und es wurde immer das Jahr betont, ich glaube ich persönlich würde nicht riskieren, an irgendeinem EU-Flughafen zu stehen und mir wird mein Hund weggenommen, bis ich die 3 Jahre ausdiskutiert habe.

    Aber meine Hunde sind auch per se Immigranten, deshalb seh ich das wahrscheinlich nochmal panischer, als wenn sie grundsätzlich EU-Papiere hätten. Und ich bin auch per se impf-freundlich. Meine Hunde hatten beide das x-fache des Titertests, einfach weil ich lieber einmal mehr geimpft habe, als dass irgend etwas schief geht.

    Nach EU-Recht muss jährlich gegen Tollwut geimpft werden.

    Das stimmt nicht.

    Erstens ist die Tollwutimpfung bei Einreise kein EU-Gesetz sondern Ländersache. Zweitens ist innerhalb der EU eine Impfung eines in der EU anerkannten Impfstoffes ausreichend.

    Das Impfintervall ist abhängig von dem vom Hersteller angegebenen Impfintervall. Bei manchen Präparaten ist es 1 Jahr, bei anderen drei.

    Wer mit seinem Hund die Landesgrenzen nicht überschreitet braucht in D keine Tollwutimpfung (ausser Tierpensionen, Turniere oder Co schreiben etwas vor).

    Hm, vielleicht reden wir nicht vom selben. Import von Tieren in die EU ist EU-Recht, keine Ländersache. Für den Import eines Tieres in die EU muss in jährlichen Intervallen gegen Tollwut geimpft werden.

    cauliflower wenn du deinen Hund aus der EU und wieder hereinbringst würde ich persönlich glaube ich keine 3 Jahre riskieren, selbst wenn bestimmte Impstoffe so lange gültig sind. Achte auch darauf, dass in dem EU Heimtierpass je nach Land nur bestimmte Tierärzte die Tollwutimpfung vornehmen dürfen.

    Drei Jahre in wie weit?

    Nach EU-Recht muss jährlich gegen Tollwut geimpft werden. Wenn du mit deinen Hunden nicht reist, reicht vielleicht auch ein größerer Abstand, das kann ich nicht beurteilen. (Dann ist die Frage ja ohnehin, reichen wofür? Für den tatsächlichen Schutz?)
    Aber um eine nach EU Richtlinien gültige Tollwutimpfung zu haben muss auf den Tag genau nicht länger als ein Jahr später jedes Jahr geimpft werden.

    Darf ich mal kurz was dazwischenfragen? Es ging ja hier im Thread auch darum, ob bei steigenden Kosten weniger zu TA gegangen bzw behandelt wird. Als die TÄ das Herzgeräusch bei Cheese gehört hat, ist mir mitten in meinem Schock auch aufgefallen, dass sie gesagt hat ein Herzultraschall würde herausfinden, ob er eine behandlungspflichtige Erkrankung hat. Ist das so, dass es bei bestimmten Erkrankungen gesetzlich vorgeschrieben ist, dass diese behandelt werden mssen?

    Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet es ein Tier (ohne vernünftigen Grund) leiden zu lassen. Ich denke, das würde darunter fallen.

    Ah okay, aber das wäre ja sehr unspezifisch. Mich wundert, dass sie das dann so gesagt hat. Also sie hat noch nicht einmal gesagt, wir brauchen den Herzultraschall um herauszufinden was genau er hat, wie schlimm es ist oder ähnliches in der Art, sondern wirklich explizit, dass ein Ultraschall gemacht werden soll um herauszufinden ob der potentielle Herzfehler behandlungspflichtig ist. Das klang für mich so als ob bestimmte Krankheiten bei Haustieren eben per Gesetz behandlungspflichtig sind. Merkwürdig.

    Darf ich mal kurz was dazwischenfragen? Es ging ja hier im Thread auch darum, ob bei steigenden Kosten weniger zu TA gegangen bzw behandelt wird. Als die TÄ das Herzgeräusch bei Cheese gehört hat, ist mir mitten in meinem Schock auch aufgefallen, dass sie gesagt hat ein Herzultraschall würde herausfinden, ob er eine behandlungspflichtige Erkrankung hat. Ist das so, dass es bei bestimmten Erkrankungen gesetzlich vorgeschrieben ist, dass diese behandelt werden mssen?