Natürlich müssen vor allem Absprachen mit Züchtern in der richtigen Form festgehalten werden und rechtssicher sein. Davon bin ich jetzt ausgegangen, dass das klar ist.
Das ist leider vielen so gar nicht klar. Gerade Absprachen mit Züchtern und Freunde müssen testamentarisch oder im Erbvertrag festgehalten werden. Ohne eine solche entsprechende Klausel greift die normale Erbfolge und der Hund geht an die Erben und damit oft ins Tierheim.
Da kläre ich hier in der Nachbarschaft auch viel auf, weil viele denken, mündlich vereinbart würde ausreichen.