Also ganz so einfach ist es nicht mit der Haftung. Um beim Beispiel Einbrecher zu bleiben: Nein, da bist du nicht der Doofe. Wer sich unerlaubt Zutritt in verschlossene Gebäude verschafft muss damit rechnen sich selbst in Gefahr zu bringen (nicht nur durch Hunde). Wenn da also jemand durch dein Fenster einsteigt oder ein Schloss aufbricht, und der Hund "begrüßt" den, dann ist das nicht die Schuld des Halters, weil der Hund durch das abgeschlossene Gebäude entsprechend gesichert ist. Niemand muss damit rechnen dass sich Fremde Zutritt ins Heim (oder Firma etc) verschaffen oder es sogar noch sicher für etwaige Verbrecher machen. Ansonsten ist es in fast jedem Fall so, in dem Hunde eine Rolle spielen, dass die Situation differenziert betrachtet wird und die Verhältnismäßigkeit bewertet wird. Es läuft idR immer auf eine Quotelung hinaus. Und auch da wird der Hund nicht direkt als gefährlich eingestuft. Ich hatte es dieses Jahr ungefähr mit 14 solcher Fälle zu tun. Also Beissvorfälle unter Beteiligung von Mensch und/oder Hund.
Bei einem dieser Fälle war es so, dass ein freilaufender Hund auf einem frei zugänglichen Firmengelände einen Kunden gebissen hat - gab Auflage den Hund künftig besser zu sichern (kein Maulkorb, kein Leinenzwang), Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld und natürlich die kosten des Verfahres. Das war der einzige Fall, in dem die Haftung klar dem Halter zugesprochen wurde.
Ich würde da auch einfach ein abschließbares Tor oder Schloss verwenden für deine Absperrung um unnötigen Ärger zu vermeiden.