Generell wird ein Kaufvertrag geschlossen (Käufer - Verkäufer). Da ein Hund normalerweise noch als "Sache" gehandelt wird, müsste das so laufen wie geschrieben. Jeder hat sich an seine Pflichten zu halten (Verkäufer: Lieferung der Ware, in dem Fall Hund. Käufer: Abholung zum vereinbarten Preis und Zeitpunkt) ohne triftigen Grund kann man nicht davon zurücktreten. Nur zu sagen, will doch nicht, ist nicht rechtens.
Stimmt. Aber wenn der Verkäufer den Vertrag nicht erfüllen will (und vielleicht auch nicht kann, weil der Welpe schon weg ist) und trotzdem die Anzahlung behalten will, dann glaube ich kaum, dass er damit durchkommen würde.
Nein, da hast du Recht, das ist definitiv Betrug...