Nö, das würde ich nicht. Das ist eben das Risiko, wenn man sein Tier draußen unbeaufsichtigt rumstromern lässt, wodurch es zwangsläufig andrer Leut Besitz betritt.
Und vielleicht noch eine wichtige Information für die Mitlesenden.
(Letztes Jahr im Freundeskreis passiert) Nachbarskatze lief hinter dem Haus im Garten meiner Freundin, sie kam mit ihren beiden Hunden vom Gassigehen zurück und ließ diese erstmal in den Garten. Die Beiden entdeckten die Katze hinterm Haus, meine Freundin kam durch den Tumult nach draußen. Die Beiden hatten die Katze schon erwischt, sie hat sie dann getrennt. Katze lief wieder weg. Die Katze war schwer verletzt, hat nach einer Not-OP und zwei Tage Klinikaufenthalt überlebt. Die Versicherung meiner Freundin zahlte 2/3 der Arztkosten, da zwei Hunde beteiligt waren. Der Katzenbesitzer bekam sozusagen eine Teilschuld und zahlte 1/3 der Kosten.
Heißt das im Umkehrschluss, dass man als Besitzer eines katzenjagenden Hundes, seinen eigenen! Garten immer erstmal auf Katzenfreiheit checken muss, bevor man den Hund rauslässt?
Finde ich auch in den Konsequenzen (Sommer, Terrassentür offen…) krass, irgendwie, denn so richtig katzensicher einzäunen ist ja je nach Gegebenheiten sehr aufwändig bis fast unmöglich…