Ich fände es besser, wenn man ehrlich dazu stehen würde, dafür aber bei Vorliegen ansonsten hervorragender Eigenschaften auch Hunden mit Fehlfarbe, unerwünschter Ohrform oder Fehlbiss - solange dieser nicht gesundheitlich stark beeinträchtigend ist (hypothetisches Beispiel: Scherengebiss statt vom Standard gewünschten Zangengebiss) -eine Ausnahme-Zzl ermöglicht. Damit wären die Erblinien viel nachvollziehbarer als bei Erlaubnis von Schönheitskorrekturen bei der Auswahl der Elterntiere für die nächste Zuchtgeneration.
Bei welcher Rasse wird denn eine Zangengebiss gefordert?!
Ich hoffe deine Blase wächst Bonadea
Also bei den Shelties ist die Blase zum Glück gar nicht so klein
Die Antwort findet man auf deine Frage eigentlich bereits in meinem von dir zitierten Post, hab das mal fettgedruckt markiert ? Hypothesisch. => Nicht tatsächlich vorhanden. Ich habe absichtlich ein absurdes Beispiel genommen, um deutlich zu machen, dass ich auf keine bestimmte Rasse anspiele. Falls es aber eine ernsthafte Frage und nicht nur „Ich wundere mich“ sein sollte, hier die Antwort: es gibt Rassen, bei denen das Zangengebiss laut Standard erlaubt und normal ist, aber ich kenne keine, die ausschließlich Zangengebiss als Standard vorschreibt.