@Ak_Si_Cl Wir kommen aus Hessen. Der Hund wird offiziell unter einer anderen (nicht gelisteten) Rasse geführt. Diese Rasse steht in ihrem Pass drin (das war einer der Fehler im Pass, der uns aufgefallen ist, denn wir hatten im Verlauf so unsere Zweifel ob die Rasse stimmt) und haben einen Gentest gemacht, der die Gewissheit brachte. Ein Hundetrainer riet uns dazu, sie weiterhin unter ihrer gefälschten Rasse im Pass zu führen, um uns den Stress mit den Auflagen zu ersparen. Sollte es zu einer Abgabe des Hundes kommen, werden wir dem neuen Halter selbstverständlich auch das Ergebnis des Gentests mitgeben.
Das Problem ist, sollte das irgendwann an ein Amt gelangen, wieso auch immer, seit ihr trotzdem wegen Gesetzesbruch dran.
Zucht und auch der Handel ist in Hessen verboten. Durch den DNA Test wisst ihr ja genau, welche Rasse tatsächlich drin ist, solltet ihr den Hund also weitergeben (was unter Handel fällt) verhaltet ihr euch wissentlich gesetzwidrig.
Auch kann, solltet ihr irgendwann doch mal das Problem haben, dass es zu einem Zwischenfall kommt, Probleme mit dem Amt kommen, weil ihr wissentlich einen Listenhund führt.
Ich bin auch kein Fan von diesen Listen, möchte aber nur zu Bedenken geben, was da auf einen zukommen kann, solltet ihr die Hündin abgeben wollen. Was nur an ein Tierheim (!) geht.
Das ein Trainer dazu ratet, obwohl der Hund wohl sehr offensichtlich nach Amstaff aussieht, nur um keine Probleme wegen den Auflagen zu bekommen, ist ein bisschen fragwürdig.