Ich bin kein Jurist, du kannst das jetzt gerne auseinanderpflücken.
Inhaltlich bleibt es aber dabei: Die Gebühren werden vom BMEL festgelegt und sind für alle Tierärzte bindend. Man kann und darf sich nicht einfach Preise ausdenken. Wenn doch, kann dies Konsequenzen nach sich ziehen.
Das hat überhaupt nichts mit auseinanderplücken zu tun, "vor dem Gesetz strafbar" ist einfach sprachlich und inhaltlich falsch. Muss doch in deinem Sinne sein wenn man klar kommuniziert WELCHE Konsequenzen drohen.
Die länge des Hebels spielt ne ziemlich große Rolle dabei was sich solche Querulanten trauen.
Und der ist hier jetzt eben nicht so lang wie ihr hier tut weil ihr euch das hier (nachvollziehbarerweise) eben wünscht. Find ich auch nicht gut. Ist aber so.
Kannst ja mal überlegen wie viele Leute sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten würden, wenn es keine Bußgelder gäbe.
Link zum Hamburger Tierarzt der nicht nach neuer GOT abrechnen wollte
Ist ein öffentliches Facebook Profil des Tierarztes.
Wie gesagt kein Plan ob der das so durchbekommen hat wie er es angeboten hat, aber er schreibt dort:
"[...] Wir haben deshalb beschlossen, die GOT insofern zu ignorieren, als wir die Differenz zwischen den bisherigen Kosten und den neuen Vorgaben dieser Gesetzgebung als unbefristeten Kredit ausweisen."
Genau da sieht mans.
Ist halt schon eine cleverere Herangehensweise als einfach stumpf zu wenig abzurechnen.
Von wegen strafbar.
Und wenn die Kammer sich da überhaupt rantraut wird das mit Sicherheit vor Gericht entschieden werden müssen, ob es sich um einen Verstoß handelt. "Ist doch seine Sache wie er sein Mahnverfahren gestaltet.."
"Ja aber der darf das nicht!!!!!11!!1elf"
Ja weiß ich, find ich auch gut das der das nicht darf. Hilft ja aber offensichtlich nur so mittel viel.