Er wollte aber nicht vorbei kommen, wir mussten mit dem armen Ben zu ihm in die Praxis.
Also haben meine Schwester (war eigentlich ihr Hund, aber er lebte meistens bei mir)
Und ich Ben ins Auto geladen und sind hin.
Wir waren 8.50uhr in der Praxis (9uhr hätte er normal geöffnet)
Ok, manche legen das auch echt eng aus....
Der hat das meiner Meinung nach nicht eng, sondern falsch ausgelegt.
Die besonderen Zeiten, in denen die Notdienstgebühr bezahlt werden muss sind in der GOT klar geregelt und da ist von 18-8 Uhr die Rede (Donnerstag war zumindest bei uns kein Feiertag).
Die Öffnungszeiten der Praxis haben mit der Notdienstgebühr nur dann etwas zu tun, wenn die regulären Sprechzeiten in die definierten Notdienstzeiträume fallen, dann muss sie nicht berechnet werden
Aber umgedreht sehe ich nicht auf welcher Grundlage die Gebühr außerhalb dieser Zeiten, zum Beispiel Mittwoch mittags weil die Praxis da normalerweise Pause macht oder wie hier um 8:50 abgerechnet wird. Den "Außerhalb der Sprechstunde Zuschlag" darf er wenn überhaupt über den Faktor berechnen.
Belehrt mich eines besseren, aber korrekt ist das nicht.