Alles anzeigenIch habe den Beitrag auch mit Interesse verfolgt und mich "versucht" einzulesen. Das neue Bundeswaldgesetz ist erst ein Entwurf und noch in Diskussion. Der Entwurf zielt primär auf Waldbesitzer ab, die sich hier in einer schlechteren Position sehen.
Das Betretungsrecht des Waldes scheint insgesamt unverändert zu bleiben. Erheblich ist lediglich der "Komoot-Paragraf". Hier dürften Apps die (veröffentlichen) Trails nur noch mit Zustimmung des Waldbesitzers freigeben.
Den Zusammenhang mit den entfernten/gestohlenen Wandermarkierungen (Hunderte) konnte ich nicht erkennen.
Die Diskussion startet ab wann ist ein Weg ein Weg?
Und da geht's nicht nur um Trails für Mtb...
Aber ja, da ist noch nix entschieden. Geht nur manchmal schneller als man glauben könnte.
Das Problem ist die Verkehrssicherungspflicht.
Je "öffentlicher" ein Waldweg gemacht wird, desto massiver fällt die Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers aus.
In absteigender Hierarchie: ATB, Bundesstraße, Landstraße, Forstwege, ausgewiesene Wanderwege in Wanderführern und jetzt kommen halt noch die ganzen online-Auflistungen dazu - die allein kann ein privater Waldbesitzer gar nicht alle kennen und dann noch die legalen und illegal genutzten MTB-Trails.
Kommt ein Waldbesitzer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nach, haftet er für jegliche Verletzungen der Waldbesucher - da ändert leider auch die Realisierung von forstlichen Gefahren nix.
Heißt im Klartext: Als Förster oder Privatwaldbesitzer steht man stets mit einem Bein im Knast.