Je nach Bundesland können die Konsequenzen für einen nicht bestandenen Wesenstest übel ausfallen,
Eigentlich ist die Formulierung "Wesenstest bestehen" nicht richtig. Der Bericht und die daraus resultierenden Empfehlungen des Prüfers werden vom Ordnungsamt als Grundlage für ein weiteres Vorgehen herangezogen. Es folgt Maulkorbbefreiung oder eben -pflicht etc ... Geht man davon aus, dass eine Person einen Hund auch mit angeordneten Sicherheitsauflagen nicht gefahrlos führen kann, dann erst kommt eine Anordnung zum Einziehen des Hundes. Zumindest hier oben in Hessen.
Ansonsten bin ich ganz bei Helfstyna
Ein Trainer, der sein Handwerk versteht und kein Extremist im seinen Methoden ist, wäre sinnvoll.
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Zumindest in NRW ist es ähnlich
Der Prüfer (mit Halter & Hund) macht den Wesenstest (es geht grundsätzlich keine Gefahr von diesem Hund aus)
Zusätzlich kann ein Prüfer eine Empfehlung zur Maulkorb Befreiung bzw. Leinen Befreiung aussprechen
Die Empfehlung werden dem Amt übermittelt und dieses entscheidet, kann dieses jedoch auch widerrufen