Ich weiß natürlich nicht, wie knallhart Behörden in solchen Fällen in Brandenburg reagieren, aber ich möchte noch mal die guten Tipps, die hier kamen, ansprechen, da der Thread grad ein bisschen auf Abwege gerät. Aussagen wie: "wegen Dummheit selber Schuld" helfen weder der Halterin und schon gar nicht dem Hund.
Wenn überhaupt was hilft, dann zu Kreuze kriechen. Alle Fehler eingestehen, evtl. mit einer Prise (nicht übertreiben): "ich habs nicht gewusst/war mir nicht klar". Umfassend anbieten alle Abgaben zu begleichen und Auflagen zu erfüllen. Es muss versucht werden, den (berechtigten) Vorwurf der Unzuverlässigkeit zu entkräften; dann lieber als etwas "dümmlich" dastehen.
Gibt es einen Wesenstest in Brandenburg? Dann würde ich freiwillig anbieten, den zu machen.
Natürlich ist es eine recht verfahrene Kiste und die Hundehalterin hat sich saudumm verhalten. Wie schlimm verfahren kann man aber nur raten, da der Hund ja der Freundin einer Tochter der TS gehört und die TS, wie sie selber schreibt, nur die Erzählungen der Tochter kennt, also Information aus dritter Hand mit dem Risiko, dass in der Übermitllung einiges verzerrt ist.
Ein Rechtsanwalt an der Seite ist sicher gut, aber rein rechtlich scheint mir da nichts durchzusetzen zu sein, sondern es kann nur darum gehen, Ermessensspielräume bei den Behörden optimal zu nutzen.
Ich drücke die Daumen.
LG Appelschnut