Beiträge von Phonhaus

    @Juno2013

    Bzw. Alle, die das Thema interessiert

    Hier gings ja nur um das Thema Gesundheitsfürsorge und Patientenverfügung. Das braucht nicht notariell geregelt werden, aber ich würde aus eigener Erfahrung ganz dringlich zu einem der genannten Vordrucke raten. Und sich dann eben nicht nur die von Dir erwähnte Patientenverfügung, sondern auch die Vertretung in persönlichen Angelegenheiten vorzunehmen. Gerade als Lebenspartner (oder wie auch immer man das heute nennt), dessen Wort im Zweifel oder bei Streit nicht gilt.

    Notariell würde ich es unbedingt dann regeln lassen, wenn bereits absehbar ist, dass der Krankheitsverlauf spätere Zweifel an der Geschäftsfähigkeit aufkommen lässt :( :. Denn der Notar kann die Geschäftsfähigkeit bestätigen. Oder wenn man intensivere (z. B. bei Sprachbarrieren) oder rechtliche Beratung braucht.

    Für den Notfall sollte der Bevollmächtigte bei einer notariellen Vollmacht aber unbedingt die korrekte Ausfertigung haben.

    Ähm. Nö, nicht mehr. Ich arbeite bei einer Bank - und zwar genau in dieser Sparte

    Ich arbeite auch in dieser Sparte und weiß daher leider, dass es an genau dieser Stelle regelmäßig Probleme gibt. Aber gut zu hören, dass das nicht überall der Fall ist.

    Hmh. Ist hier zwar OT, da nicht die Frage, aber vielleicht trotzdem interessant: Ich kenne weder aus meiner beruflichen Praxis noch aus der Vertretung meiner Eltern keine Bank mehr, die das rundheraus ablehnt :ka: Dass erst einmal eine Kundenvollmacht angeboten wird, wenn der Kontoinhaber selbst noch handeln kann: Ja (ist auch sinnvoll).

    Probleme kenne ich auch, und zwar zuhauf. Die liegen aber meistens in der Vollmacht selbst. Auch sehr kluge Menschen schaffen es mitunter, eine Vollmacht aufzusetzen, die nie Gültigkeit erlangen kann - siehe meine Antwort oben. Ein weiterer akzeptabler Grund kann sein, dass begründete Zweifel bestehen, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung geschäftsfähig war. Oder Zweifel daran bestehen, dass er wirklich verstanden hat, was er da unterzeichnet hat, oder dass er aus freiem Willen gehandelt hat.

    Falls Du in Deiner Praxis wirklich mal auf eine Bank stoßen solltest, die sich aus Prinzip querstellt: Da reicht oft schon ein Beschwerdebrief mit Verweis auf die einschlägige Rechtssprechung. Oder ein Schreiben ans Betreuungsgericht mit der Bitte, die Gültigkeit der Vorsorgevollmacht zu bestätigen.

    Und im Vorfeld bei der eigenen Bank nachfragen ist natürlich ratsam :smile:

    Hi,

    ich glaube Souldog hat eine ganz andere Frage gestellt. Wenn der Patient dem Arzt sagt welche Person er über den Zustand des Patienten informieren darf, und dies dann eben der Partner ist, dann bekommt der Partner Auskunft. Man kann das schriftlich machen, sollte man vielleicht auch, aber wenn ich Ärzte länger kenne reicht es auch wenn ich die Ärzte von der Schweigepflicht meiner Frau gegenüber entbinde, und zwar einfach nur mündlich.

    LG

    Mikkki

    Ja, das ist prinzipiell völlig richtig :smile:, weder eine Entbindung von der Verpflichtung zur Einhaltung des Patientengeheimnisses noch eine Vollmacht haben ein Formerfordernis.

    Nur aus meiner Erfahrung heraus - sowohl beruflich wie auch privat - gibt es bei den handgestrickten Sachen Fallstricke, die man mangels Kenntnisse im Vorfeld nicht bedenkt und die für Zeitverzögerungen und Unklarheiten sorgen können, die man gerade im Akutfall überhaupt nicht gebrauchen kann. Ärzte und Klinikpersonal übrigens auch nicht, die haben auch andere Sorgen, als individuelle Vollmachten zu entziffern und zu bewerten.

    Daher ist meine Empfehlung ein entsprechender Vordruck (die kosten nicht die Welt), mit dem man ganz genau und fein regeln kann, was der andere darf und was nicht. Das ist standardisiert, nach gültigem Recht und geprüft aufgebaut, so dass man wenig falsch machen kann. Und man setzt sich praktischerweise auch gleich mit einigen Fragen auseinander, denen man sonst gerne aus dem Weg geht :smile:

    Am Sichersten bist Du mit einer General- und Vorsorgevollmacht, die kann auch nicht notariell erteilt werden und muss in aller Regel akzeptiert werden.

    Mit einer Ausnahme- auch wenn hier nicht danach gefragt wurde: Banken akzeptieren regelmäßig nur notariell beglaubigte Vollmachten.

    Ähm. Nö, nicht mehr. Ich arbeite bei einer Bank - und zwar genau in dieser Sparte :smile:

    Es gibt Geschäftsvorfälle rund um Immobilienverwaltung (Änderungen Grundbuch), die die notariellen Generalvollmacht erfordern, entsprechend kann das Auswirkungen auf Baufinanzierungskonten haben.

    Aber eine pauschale Ablehnung einer nicht notariellen Vorsorgevollmacht im Vorsorgefall kann dazu führen, dass Banken für Folgeschäden und -kosten haftbar gemacht werden können. Dazu gabs schon einschlägige Rechtssprechung.

    Unabhängig davon kann man eine Vorsorgevollmacht auch nur für persönliche Belange (Gesundheitsfürsorge) erstellen, ohne die Vermögenssorge zu regeln. Zusätzlich dazu natürlich die Patientenverfügung, aber die sollte eh jeder haben.

    Gibt es irgendein Dokument das ohne Notar gültig ist und festlegt das man Auskunft durch den Arzt im Falle einer Erkrankung des Partners bekommt? Sprich, man darf ihn sehen etc. (sind nicht verheiratet)

    Ja. Am Sichersten bist Du mit einer General- und Vorsorgevollmacht, die kann auch nicht notariell erteilt werden und muss in aller Regel akzeptiert werden. Da gibts ganz gute Vordrucke zum Ankreuzen, zum Beispiel von Stiftung Warentest oder vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz.

    Wenn Du persönlichere Fragen dazu hast, kannst Du mir gerne ne PN schicken.

    Am Anfang würde ich vom gedanklichen Herangehen her nicht „belohnen“, sondern ganz erwartungsfrei Leckerchen rieseln lassen. Wenn die klein geschnitten sind und der Hund mit einem gesunden Darm ankommt, kann das auch was „Ergiebigeres“ sein.

    Guckt mal, wie er so drauf ist. Aber je nachdem, wie verunsichert er hier ankommt, kann „belohnt werden“ (setzt ja voraus, dass ihr ihn beobachtet und einen besonderen Fokus auf erwünschtes Verhalten legt) schon stressig sein. Wartet damit lieber ein bisserl ab, bis sich das Wirrwarr im Kopf etwas gelegt hat und er auch erkennen kann, dass er sich ein besonderes Goodie verdienen kann.

    Ansonsten ist hier ja schon viel gesagt worden. Eine Frage noch: Wie wohnt Ihr? Eher ländlich oder städtisch, allein im Haus oder mit anderen Partien, Eigentum oder Miete?

    Legt Euch nicht so sehr darauf fest, dass das mit der Stubenreinheit schnell geht, ein guter Reiniger, genug Zewa und Toleranz dafür sollten da sein :smile:

    Und deckt Euch nach Geschmack mit was schönem Gemütlichem zum Gucken (kein Krachbummkawäng-Kino) oder Lesen ein und Nervennahrung je nach Gusto ein. Auch wenn alles neu und spannend ist, sollte der Hund nicht allzu sehr im Fokus stehen.

    Und schaut mal aus Hundeperspektive durch die Wohnung, was leicht und verführerisch zum Kaputtmachen oder eine Gefahrenquelle sein könnte.

    Habt Ihr Empfehlungen für gute Geschirre?

    Knoblauchbrotsalat, Kartoffelsalat und Reissalat, für Mann mit Lachs und noch grünem Salat zusätzlich, für mich mit Veggiestäbchen. Gibts auch morgen zu mittag nochmal- war ein bisserl viel :igitt:

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