@Juno2013
Bzw. Alle, die das Thema interessiert
Hier gings ja nur um das Thema Gesundheitsfürsorge und Patientenverfügung. Das braucht nicht notariell geregelt werden, aber ich würde aus eigener Erfahrung ganz dringlich zu einem der genannten Vordrucke raten. Und sich dann eben nicht nur die von Dir erwähnte Patientenverfügung, sondern auch die Vertretung in persönlichen Angelegenheiten vorzunehmen. Gerade als Lebenspartner (oder wie auch immer man das heute nennt), dessen Wort im Zweifel oder bei Streit nicht gilt.
Notariell würde ich es unbedingt dann regeln lassen, wenn bereits absehbar ist, dass der Krankheitsverlauf spätere Zweifel an der Geschäftsfähigkeit aufkommen lässt
. Denn der Notar kann die Geschäftsfähigkeit bestätigen. Oder wenn man intensivere (z. B. bei Sprachbarrieren) oder rechtliche Beratung braucht.
Für den Notfall sollte der Bevollmächtigte bei einer notariellen Vollmacht aber unbedingt die korrekte Ausfertigung haben.