Die Frage ist aber doch auch, ob der Hund überhaupt noch beim „unehrlichen Finder“ ist. Der kann ja mittlerweile (auch schon mehrfach) verkauft worden sein.
Und wenn der neue Besitzer Kaufvertrag, Heimtierausweis und so weiter vorlegen kann, ist die Sache nicht mehr so eindeutig. Vor allem wenn der neue Besitzer glaubhaft darlegen kann, dass beim Kauf nicht von einem Betrug bzw. von gestohlener (oder gefundener) „Ware“ auszugehen war.
Oder?
Bevor geschlossen wird: nein, wurde etwas gestohlenes gekauft muss es dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden.