1. Dürfen die das? Ich beschwer mich jedes Jahr bei Hausverwaltung und den Monteuren und es ändert sich nix.
2. Kann ich einen Ausweichtermin verlangen oder muss ich dann Zusatzkosten tragen?
1. Grundsätzlich dürfen die das. Wie sonst sollen sie die Wartung durchführen? Die Form der Ankündigung ist allerdings nicht korrekt, wenn da nur ein Aushang ist.
2. Als ich noch zur Miete gewohnt habe, war es so, dass ein Ausweichtermin angeboten werden musste, ohne dass die zusätzlichen Kosten dem betreffenden Mieter direkt weitergereicht werden. Aber: das gilt nur, wenn der Mieter den nicht wahrnehmbaren Termin rechtzeitig absagt. Dein Ansprechpartner dafür ist die Hausverwaltung.
Vielleicht hilft dir auch das: https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mi…ker-nicht-rein/
Danke.
1. Ich fand auch die Frist recht kurz und den Aushang ne Frechheit. Und ehrlich, gerade über Weihnachten sind hier (in nicht Corona-Jahren 2/3 der Leute verreist oder haben Verwandtschaft über die Feiertage zu besuch. Das muss doch nicht sein.
2. Ich bin Eigentümer, aber trotzdem danke für den Link.
Ich hab mit die Telefonnummer jetzt per Google rausgesucht, rufe da am Montag mal an und sage denen, dass die gerne in der ersten Januarwoche oder nächste Woche kommen können, aber nicht 2 Tage vor Weihnachten. Ehrlich. Wenns was dringendes wär - aber es ist ja 1 Jahr vorher bekannt, dass die hier rein müssen, dass muss doch nicht immer zwischen den Feiertagen sein. ![]()