Ja aber es gibt eine Regelung das bei über 6 Monaten im Betrieb der Komplette Urlaub gewährt wird glaube ich.
Normalerweise gibts den kompletten Urlaub, wenn man nach dem 30.6. ausscheidet. Wenn du allerdings beim alten AG dieses Jahr schon Urlaub hattest oder keine Bescheinigung hast, dass dies nicht der Fall war, können sie dir wohl den anteiligen Urlaub von Jan & Feb abziehen.
Kann aber auch sein, dass Ihr tarifliche oder vertraglich besondere Vereinbarungen habt.