Das ist Pflicht den bei Neuvermietungen vorzulegen.
Die Zwischenrechnung hilft dir aber nicht wirklich. Du willst ja den Jahresverbrauch kennen um Überraschungen zu vermeiden dachte ich.
Ich hab halt nicht danach gefragt. Vielleicht existiert einer. Ich werde mal nachfragen.
Es ist Pflicht dass dir der VOR Vertragsunterzeichnung unaufgefordert vorleget wird. Da wär ich hellhörig wenn die Vormieter so viel gezahlt haben. Hat dir das der Vermieter gesagt? Die benutzen oft "die haben ja soooo viel geheizt" um schlecht isolierte Wohnungen mit immensem Verbraucht trotzdem los zu werden.
Berechen... Es werden ja 12 monate abgerechnet also Verbrauch Einzug monat 1 bis Ablesung monat 12 und diese Summe geteilt durch 11 gibt dann den neuen Abschlag.
Du müsstest also immer den bisherigen Gesamtverbrauch seit Einzug durch Anzahl der monate mal 12 rechnen damit es passt.