Je nachdem - in der Regel landen beschlagnahmte Hunde ja in dem Tierheim, dass für die entsprechende Gemeinde/Stadt zuständig ist.
Heißt, wenn in Dortmund ein Hund beschlagnahmt wird, landet er im Dortmunder TH. Da müsste schon was Besonderes vorfallen, damit da was anderes angeordnet wird - oder das Tierheim müsste so voll sein, dass die Unterbringung des zusätzlichen Hundes die Einhaltung des TS-Gesetze unmöglich macht.
Ich glaube nicht, dass es ein Auskunftsverbot gibt, ich wüsste auch nicht, wieso. Und tatsächlich finde ich es je nach Sicherstellungsgrund (Halter nicht versorgungsfähig z.B. ist ziemlich häufig) auch Recht verheerend, da Angehörigen/Betroffenen keine Auskunft zu geben, weil das die anderweitige Unterbringung (die ja ggf für die Gemeinde Kosten spart) unmöglich machen würde.
Zumal ja auch der Eigentümer auch bei Sicherstellung i.d.R. erstmal der Eigentümer bleibt.