Beiträge von Fenjali

    Wieso genau ist mein Hund mehr Wert/wichtiger als die Ratten, die ich frueher als Haustiere hatte? Oder im Vergleich zu wilden Ratten?

    Was macht den Hund denn besser als den Hasen, die Taube, das Reh, das (Nutz-) Vieh?

    Wieso sollte es schlimmer sein einen Hund totzuschlagen als eine Katze anzuzuenden?

    Ist der Unterschied deine emotionale Bindung zu deinem Hund? Sowas ist ja in DE GsD keine Grundlage um Gesetze etc. zu aendern.

    Ja genau, der Unterschied ist die emotionale Bindung. Ich sage nicht, dass Tiere nicht allgemein stärker geschützt gehören. Aber mit der emotionalen Bindung kommt nochmal eine andere Dimension hinein. Der Mensch ist doch sonst auch immer das Maß aller Dinge. Aber in Bezug auf Tiere spielen seine Bindungen überhaupt keine Rolle. Du darfst durch Heirat oder Adoption fast jeden beliebigen Menschen in deine Familie aufnehmen und der emotionalen Bindung eine offizielle Form geben. Aber ein Tier hat in deiner Familie rechtlich keinen Platz zu haben. Was den Empfindungen vieler Hundehalter (und wir reden hier ja vornehmlich von Hunden) nicht entspricht.

    Körperverletzung...

    Wird man angegriffen dann darf man sich im Rahmen der Notwehr wehren, verhältnismäßig. Greift der Einbrecher einen nicht an, Pech, dann darf dein Hund theoretisch nicht beißen. Kommt jemand nur auf dein Grundstück, ist noch nicht in deinem Haus und dein Hund beißt ihn, hast du erst recht ein Problem, dann ist es auf seiner Seite nur unbefugtes betreten, soweit ich weiß, und auf deiner Seite Körperverletzung.

    Nein. Notwehr setzt nicht voraus, dass man angegriffen wird. Der Anschein, unmittelbar angegriffen zu werden, reicht aus. Dies wird regelmäßig bejaht, wenn ein Einbrecher in Deinen Räumlichkeiten ,auftaucht‘ – niemand verpflichtet Dich, zuerst den Zweck des (ungebetenen) Besuchs zu eruieren.

    Ja, aber wenn der in deinem Garten ist und du bist sicher in deinem Haus, dann hast du keine Rechtfertigung, den Menschen schwer zu verletzen/verletzen zu lassen.

    Auch nicht, wenn du - wie schon erwähnt - dich bequem in deinem Bad einschließen und die Polizei holen könntest.

    Das bedeutet, daß die allermeisten Bewohner von Heimen nicht einmal ansatzweise in der Lage sind, sich selbst um ihren Hund zu kümmern. Diese Arbeit müßte also in vollem Umfang von andern Menschen geleistet werden. Den Pflegekräften kann man das logischerweise nicht auch noch zumuten. Es müßten also Tierpfleger zusätzlich angestellt werden. Und das ist wohl in so ziemlich allen Heimen außer in einigen wenigen, entsprechend sehr teuren Einrichtungen utopisch.

    Ja, man kann ja hier ein bisschen rumspinnen, also warum denn nicht Utopisches wünschen.

    Fände ich mehr als gruselig... der Hund wird schon immer weniger als Hund wahrgenommen und wenn man da jetzt auch noch auf den Speziesismus Trip aufspringt und da menschenähnliche Rechte verteilen will, wird das mMn komplett in die falsche Richtung gehen und Hund nicht mehr Recht auf ein hund- und rassegerechtes Leben bekommen, sondern noch mehr in die Rolle als Menschersatz gedrngt werden.

    Nein, im Gegenteil. Ich meine damit nur, dass sie unter besonderen Schutz gestellt werden sollten. Dass es auch rechtlich ein Unterschied sein soll, ob man den Hund oder eine Ratte totschlägt.

    https://dejure.org/gesetze/StGB/223.html

    https://dejure.org/gesetze/StGB/34.html

    https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html


    "Das Hausrecht darf zwar grundsätzlich „mit scharfen Mitteln“ verteidigt werden. Steht aber die mit der Verteidigung verbundene Beeinträchtigung des Angreifers in einem groben Missverhältnis zu Art und Umfang der aus dem Angriff drohenden Rechtsverletzung, so ist die Notwehr unzulässig. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn der Einbrecher/Räuber bereits im Begriff ist, das Haus/Grundstück fluchtartig zu verlassen und die Beendigung der Hausrechtsverletzung damit auch das Zutun des Inhabers unmittelbar bevorsteht."

    BGH, 3 StR 199/15, Urteil vom 27.10.2015

    Das wird sicherlich auch dann der Fall sein, wenn ein Mensch, der betrunken auf dein Grundstück stolpert, weil er einen Fliederzweig abpflücken wollte, von deinem Hund stark verletzt wird.

    Ich bin nicht davon überzeugt, daß der Hund eine Sonderstellung im rechtlichen Sinne verdient. Sie käme ja nur dadurch zustande, daß viele Menschen ihre Hunde mehr lieben als andere Tiere. Aber man kann sein Herz genauso auch an Pferde, Katzen, Kaninchen, Tauben, Ratten oder beliebige andere Tierarten hängen.

    Dagmar & Cara

    Ja, meinetwegen darf man die auch adoptieren. Sie spielen in der Öffentlichkeit aber keine so große Rolle. Es hängen auch nirgends Katzen- oder Pferdeverbotsschilder. Wenn du deine Katze oder Ratte schützen willst, behältst du sie halt einfach in der Wohnung. Falls du sie in den Supermarkt oder sonstwohin mitnehmen wölltest, könntest du das auch in einer unauffälligen Tragetasche tun.

    Verhältnismäßig ist es ja nur, wenn dir unmittelbar Gefahr droht. Du darfst ja auch nicht einfach eine Brechstange nehmen und dem Einbrecher eins überziehen, wenn er sich nur für die Marmeladengläser und dein Fahrrad im Keller interessiert und du auch andere Möglichkeiten hättest (zum Beispiel dich im Bad einschließen und die Polizei holen).

    Aber natürlich darf ich das. Treffe ich eine unbefugte Person ,Einbrecher‘ in meinen Räumlichkeiten an, darf ich diese zumindest kampfunfähig machen – also auch mit einer ,Brechstange einen überziehen‘. Ob diese Person tatsächlich nur mein Fahrrad klauen wollte, ist unerheblich.

    Nein, da irrst du dich. Das Leben und die körperliche Unversehrtheit eines Einbrechers wird im deutschen Recht noch immer höher bewertet als ein Marmeladenglas oder ein Fahrrad. Mit der Brechstange wehren darfst du dich nur, wenn deine eigene Unversehrtheit in Gefahr ist.

    Viele sagen, der Hund sei ein vollwertiges Familienmitglied. Ich halte das oft für ein Lippenbekenntnis, aber wenn es stimmt, findet es leider keine "offizielle" Akzeptanz. Der Hund wird rechtlich nach wie vor nur wie ein Gegenstand behandelt, der lediglich wie alle anderen Tiere ein wenig Schutz durch das Tierschutzgesetz und ein paar Verordnungen erfährt, die bei Übertretung lächerliche Strafen nach sich ziehen. Der besonderen Stellung des Hundes wird es aber nicht gerecht, wenn man ihn nicht besser schützt als etwa Ratten und Tauben.

    Meine Utopie wäre vielmehr eine Gesellschaft, in der es möglich ist, einen Hund zu "adoptieren", also nicht nur zu kaufen, sondern ihm auch auf Wunsch quasi menschenähnliche Rechte zu geben und ihn offiziell als Familienmitglied aufzunehmen.