Gut, das hilft euch jetzt auch nicht weiter - oder vielleicht doch:
Stellt ihn euch in 10 Jahren vor, wenn er nicht mehr laufen will und vielleicht inkontinent ist. Dann denkt an diese Zeit zurück und ihr wärt froh, wenn es wieder so wäre.
Gut, das hilft euch jetzt auch nicht weiter - oder vielleicht doch:
Stellt ihn euch in 10 Jahren vor, wenn er nicht mehr laufen will und vielleicht inkontinent ist. Dann denkt an diese Zeit zurück und ihr wärt froh, wenn es wieder so wäre.
Meiner Hündin war das früher schnurzegal. Solange ich dabei war, war Action angesagt und sie hat sich immer über alles gefreut wie ein Schneekönig . ![]()
Heutzutage möchte sie nicht mehr allzu weit von Zuhause weg, so dass unser Radius relativ klein geworden ist. Und sie mag lieber den breiten Kudamm als schmale Feldwege.
Ja, geschenkt. "Tiere sind keine Sachen, werden aber wie solche behandelt". Förmelei, flankiert durch ein lächerliches "Tierschutzgesetz".
Ich überlege jetzt gerade.
Wie würde es konkret aussehen, Hunden vergleichbare Rechte wie Menschen zu geben? Man kann Hunden nicht die gleichen Pflichten übertragen wie Menschen, also 1:1 kann man die Gesetze, welche wir auf Menschen anwenden, nicht übernehmen.
Man kann Kindern auch nicht die gleichen Pflichten auftragen wie Erwachsenen und trotzdem haben sie ähnliche Rechte. ![]()
Nein, die Stellung von Hunden sollte allgemein verbessert werden. Aber irgendwo muss man anfangen. Vielleicht halt erst einmal da, wo Menschen betroffen sind.
Und der Mensch hätte dann auch leichter in der Hand, seinen Hund zu schützen, wenn er das will.
Wer "das will " der Mensch oder der Hund??
Und wieso "Menschen " betroffen?
Ich dachte der Hund sei betroffen auf Grund seiner "Stellung "
Gott, ist das müßig. Ich mag nicht mehr.
Wenn ein geliebter Familienhund getötet wird, sind natürlich Menschen noch mehr betroffen als bei einem herrenlosen Hund.
Traurig, dass man das überhaupt erwähnen muss. In einem Hundeforum.
Alles anzeigenWie ich mir das vorstelle: Es werden Paragrafen in das StGB aufgenommen, die die Misshandlung oder Tötung eines adoptierten Hundes mit Freiheitsstrafe bewehren.
In etwa so.
Diese Frage kannst du dir sicherlich selbst beantworten. Ansonsten: Ein Hund sollte ähnlich strafmündig sein wie ein Kind. Ich könnte aber auch damit leben, wenn die Haftungsfrage weiterhin so bleibt wie sie ist. Es sollten aber auch Eltern für ihre Kinder haften.
Ich danke dir für deine Antwort. Ich bin schon auf dem Weg ins Bett bzw. meine Kater meinen, ich sollte ins Bett kommen
Was mir an deinen Gedanken nicht gefällt:
Hunde, die dann nicht offiziell adoptiert werden, die kann man weiter misshandeln bzw. töten und wird dann nur nach den derzeitigen Tierschutzverordnungen belangt. Also geht es dir nur darum, dass deine Hunde rechtlich besser gestellt wird, und nicht dem Hund allgemein?
Nein, die Stellung von Hunden sollte allgemein verbessert werden. Aber irgendwo muss man anfangen. Vielleicht halt erst einmal da, wo Menschen betroffen sind.
Und der Mensch hätte dann auch leichter in der Hand, seinen Hund zu schützen, wenn er das will.
ZitatAber warum nur adoptierte Hunde?
Als Zugeständnis an die aktuell noch vorherrschende Ansicht, dass Hunde minderwertige Geschöpfe seien, als Übergangslösung, was auch immer.
ZitatWenn ich jetzt einen Hund übernehmen möchte der nicht mehr bei seinen adoptivmenschen bleiben kann
Muss der dann entadoptiert umadoptiert oder was werden?
Der adoptierte Hund würde mit seinen erworbenen Rechten vermittelt werden. Das heißt, den übernehmenden Menschen müsste klar sein, dass sie sich entsprechend strafbar machen, sollten sie den Hund schlecht behandeln.
Das wäre sicherlich effektiver als die ganzen Vor- und Nachkontrollen irgendwelcher Tierheime.
Zitat von HektorineStrafrechtlich geschützt durch eine Adoption? Weil er dadurch wie ein Mensch behandelt wird? Oder wie stellst du dir das vor?
Wie ich mir das vorstelle: Es werden Paragrafen in das StGB aufgenommen, die die Misshandlung oder Tötung eines adoptierten Hundes mit Freiheitsstrafe bewehren.
ZitatWenn ein Mensch einen adoptierten Hund tötet, dann gelten die §§ des StGB über Tötungsdelikte an Menschen für diesen adoptierten Hund analog, und die Tötung eines nicht adoptierten Hundes wird weiter als Tierquälerei behandelt bzw. nach dem Tierschutzgesetz geahndet?
In etwa so.
ZitatUnterliegt der adoptierte Hund dann auch dem Strafrecht, wenn er eine Straftat begeht? Zum Beispiel, er verursacht fahrlässig einen Verkehrsunfall mit Todesfolge, weil er vor ein Auto läuft, wird er dann auch nach dem StGB ein Gerichtsverfahren bekommen?
Diese Frage kannst du dir sicherlich selbst beantworten. Ansonsten: Ein Hund sollte ähnlich strafmündig sein wie ein Kind. Ich könnte aber auch damit leben, wenn die Haftungsfrage weiterhin so bleibt wie sie ist. Es sollten aber auch Eltern für ihre Kinder haften.
Alles anzeigenUnd wenn doch sonst der Mensch das Maß aller Dinge ist, dann soll er es ausgerechnet dann nicht sein, wenn er vielleicht im Sterben liegt und das letzte Mal seinen Hund sehen möchte?
Das geht dann nicht, weil entweder a) Hund zu dreckig für Krankenhaus oder b) Krankenhausboden unzumutbar für Hundepfoten?
Diese Möglichkeit gabs schon vor 20 Jahren.
Und ich kenne sie aus verschiedensten Kliniken.
Selbst, wenn Hunde nicht ins KH durften, wurden Wege gefunden. Dann wurde halt das Bett mit Patienten drin in den Park/auf die Terrasse gefahren. Nach dem eigenen Feierabend, übrigens.
Pferd hatten wir auch schon.
Wir haben auch schon mal im Nachtdienst einen Kleinsthund auf die ITS "schmuggeln" lassen.
Denn auch, wenn das Wohl der Tiere überaus wichtig ist und man bitte immer im Sinne des Tieres entscheiden sollte, gibt es auch die Wichtigkeit des letzten Wunsches eines sterbenden Menschen.
Eine schöne Geste der Menschlichkeit. Ich finde es aber trotzdem schade, dass der Hund dafür "geschmuggelt" werden musste.