ich verdanke einem Ehemaligen eine schöne neue Zahnfront. Er ist hochgesprungen in dem Moment, wo ich mich runtergebeugt habe. Alle Schneidezähne futsch. Vier Kronen.
Beiträge von LaGuapa
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Hi,
du musst das unterscheiden. Rechtlich bist du nicht Schuld, was die Kosten angeht.
Was das Amt aber interessiert, ob dein Hund ein gefährlicher Hund ist und das hat mit der Schuldfrage gar nichts zu tun.
Kann also sein, dass du zum Wesenstest antanzen musst und dein Hund Leinen-und Maulkorbzwang bekommt.
Kann, aber muss alles nicht.
Drücke dir die Daumen für einen guten Ausgang. Oft kann man mit den Leuten ganz vernünftig reden. -
das Alterchen hat Hausrecht und der Neuzugang kann durchaus verstehen, dass der Alte Privilegien genießt, die ihm verweigert werden. Beide gleich behandeln zu wollen ist sehr vermenschlichend gedacht.
Wenn du also nicht willst, dass der Junge im Bett schläft, dann erlaube es nicht. Ganz einfach. Er fühlt sich dadurch nicht schlecht.
Und das Alterchen braucht nicht zu teilen und zurückzustecken.
Ich würde beide in der Behandlung sehr wohl unterscheiden. -
eben, und dann sind wir wieder bei den möglichen Fehlverknüpfungen.
Angenommen ein Kind hat gerade in dem Moment gelacht oder geschrien.
Dann brauchen die hauseigenen Kinder gar nicht mal selbst etwas machen, den Hund ärgern oder so, die Verknüpfung steht. -
Hund, für dich ist das eindeutig. Vielleicht auch für mich. Aber das heißt letztendlich gar nichts
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Nirgends. Und es ist auch nur eine Vermutung. Sage jetzt niemand, dass es in Jägerkreisen nicht mehr verwendet wird.
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auweia,
erst ein Hund, der mit 4 Monaten ins Down plumpst und die Vermutung nahelegt, dass mit verbotenen Mitteln gearbeitet wurde (beim Welpen! :motz: ), dann die Sturheit eine Ausbildung fortführen zu wollen, für die sich der Hund derzeit aufgrund fehlenden Appells überhaupt nciht eignet.
Dann die scheinbar unerklärliche Aggression gegen Kinder.
Was ist, wenn der Hund die Bearbeitung mit Tele falsch verknüpft hat?
Nehmen wir mal an, die Kinder waren anwesend, als der Batsch vom Tele kam und der Hund fühlt sich nunmehr alt genug, sich gegen diese "Bedrohung" zu wehren.
Lösung sehe ich keine, außer der Abgabe. Zurück bleibt Wut über soviel Unverstand. :kopfwand: -
Zitat
Wie Hund schon gesagt hat, es ist nicht erlaubt, den Hund neben dem Auto herlaufen zu lassen. Und zwar überall in Deutschland.
§ 28 I 3 StVO: Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen.
Führen heißt nicht unbedingt, dass der Hund dabei an der Leine ist.
An Fahrrädern dürfen Hunde allerdings mitlaufen.
Schöne Grüße, Caro
soweit ich weiß, ist genau dieser Punkt strittig. Ist der Hund angeleint ist es definitiv verboten, Roller oder Auto. Läuft er frei, ist das einen Streitfrage, ob der Hund im Sinne des Gesetzes "geführt" wird. -
Hi,
wenn sie nicht will, will sie nicht. Warum sie zwingen? Überlasse es der alten Dame, wann sie wieder möchte. Ältere Herrschaften sind manchmal etwas eigen
Große Sorgen würde ich mir nicht machen. Gib ihr einfach Zeit und zwinge sie nicht.LG
Guapa -
Hallo Laura,
zunächst mal Kopf Hoch!! Das wird alles wieder.
Durch das Baby hat sich einiges verändert und dein Hund kommt mir von der Beschreibung her führerlos vor. Ihr fehlt, wenn Herrchen nicht da ist, die Orientierung.
Und dass so viel Tamtam um sie gemacht wird, macht es für sie noch verwirrender. Hör auf, sie zu betüddeln und soviel Terz um ihr Wohlbefinden zu machen. Lass sie arbeiten, binde sie ein in deinen Alltag. Mach sie zu einem nützlichen Helfer, aber mach sie nicht zum Mittelpunkt.
Und vor allem: wenn du etwas sagst, setz es durch.
Sie braucht wieder Halt und Führung auch von dir, nicht nur von Herrchen.So würde ich jetzt laut Beschreibung die Lage einschätzen.
LG
Guapa