Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Hund ist im "Reisebundesland" ein Listenhund
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Hej,
Mich würd mal interessieren, wie das ist, wenn man einen Hund (zB Dobermann) besitzt, mit dem man in ein Bundesland wie Brandenburg reist, in welchem der Dobi als Listenhund aufgeführt wird.
Muss man tatsächlich für die "Einreise" alle nötigen Formulare (Bestandener Wesenstest blabla) mitbringen und kann im Zweifelsfall eben nicht dort hin fahren oder langt es, ihn an der Leine mit Maulkorb zu führen?
Ein Hund ist übrigens noch nicht vorhanden, allerdings in Planung und der Dobi zählt mitunter zu den Favouriten;)
Vielen Dank für die Antworten schon mal!
LG
Kasi
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9. Januar 2010 um 20:04
schau mal hier:
Hund ist im "Reisebundesland" ein Listenhund - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Als Besucher mit einem Hund, der am Wohnort nicht gelistet ist, muss man nur Maulkorb und Leine einhalten.

LG
das Schnauzermädel -
Merci^^
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Erst einmal ein herzliches Willkommen hier im Forum.

Du solltest Dir jede Hundeverordnung der Bundesländer und selbst Städte genau durchlesen, wie sie es handhaben.
In der Brandenburger Hundeverordnung steht z.B. "Gefährliche Hunde, die außerhalb des Landes Brandenburg gehalten werden, haben im Land Brandenburg am Halsband neben dem Namen und der Adresse des Hundehalters eine nach Absatz 3 Satz 2 und 4 entsprechende Plakette zu tragen, soweit nach den dortigen Vorschriften eine solche Kennzeichnung vorgeschrieben ist."
Hinzu kommen unterschiedliche Maulkorb- und Leinenpflichten für "gefährliche Hunde", was ein Dobi ja auch nicht überall ist.

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stimmt ich sollte wohl aufmerksam durchlesen.. aber nach ein paar Seiten ist mir der Paragraphenkram etwas vergangen

- Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Zitat
Erst einmal ein herzliches Willkommen hier im Forum.

Du solltest Dir jede Hundeverordnung der Bundesländer und selbst Städte genau durchlesen, wie sie es handhaben.
In der Brandenburger Hundeverordnung steht z.B. "Gefährliche Hunde, die außerhalb des Landes Brandenburg gehalten werden, haben im Land Brandenburg am Halsband neben dem Namen und der Adresse des Hundehalters eine nach Absatz 3 Satz 2 und 4 entsprechende Plakette zu tragen, soweit nach den dortigen Vorschriften eine solche Kennzeichnung vorgeschrieben ist."
Hinzu kommen unterschiedliche Maulkorb- und Leinenpflichten für "gefährliche Hunde", was ein Dobi ja auch nicht überall ist.

Das ist doch halb so wild, weil es eben in dem Bundesland, wo der Hund gehalten wird, nicht vorgeschrieben ist.

LG
das Scnauzermädel
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