Hund ist im "Reisebundesland" ein Listenhund
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Hej,
Mich würd mal interessieren, wie das ist, wenn man einen Hund (zB Dobermann) besitzt, mit dem man in ein Bundesland wie Brandenburg reist, in welchem der Dobi als Listenhund aufgeführt wird.
Muss man tatsächlich für die "Einreise" alle nötigen Formulare (Bestandener Wesenstest blabla) mitbringen und kann im Zweifelsfall eben nicht dort hin fahren oder langt es, ihn an der Leine mit Maulkorb zu führen?
Ein Hund ist übrigens noch nicht vorhanden, allerdings in Planung und der Dobi zählt mitunter zu den Favouriten;)
Vielen Dank für die Antworten schon mal!
LG
Kasi
- Vor einem Moment
- Neu
Hi,
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Als Besucher mit einem Hund, der am Wohnort nicht gelistet ist, muss man nur Maulkorb und Leine einhalten.
LG
das Schnauzermädel -
Merci^^
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Erst einmal ein herzliches Willkommen hier im Forum.
Du solltest Dir jede Hundeverordnung der Bundesländer und selbst Städte genau durchlesen, wie sie es handhaben.
In der Brandenburger Hundeverordnung steht z.B. "Gefährliche Hunde, die außerhalb des Landes Brandenburg gehalten werden, haben im Land Brandenburg am Halsband neben dem Namen und der Adresse des Hundehalters eine nach Absatz 3 Satz 2 und 4 entsprechende Plakette zu tragen, soweit nach den dortigen Vorschriften eine solche Kennzeichnung vorgeschrieben ist."
Hinzu kommen unterschiedliche Maulkorb- und Leinenpflichten für "gefährliche Hunde", was ein Dobi ja auch nicht überall ist.
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stimmt ich sollte wohl aufmerksam durchlesen.. aber nach ein paar Seiten ist mir der Paragraphenkram etwas vergangen
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Zitat
Erst einmal ein herzliches Willkommen hier im Forum.
Du solltest Dir jede Hundeverordnung der Bundesländer und selbst Städte genau durchlesen, wie sie es handhaben.
In der Brandenburger Hundeverordnung steht z.B. "Gefährliche Hunde, die außerhalb des Landes Brandenburg gehalten werden, haben im Land Brandenburg am Halsband neben dem Namen und der Adresse des Hundehalters eine nach Absatz 3 Satz 2 und 4 entsprechende Plakette zu tragen, soweit nach den dortigen Vorschriften eine solche Kennzeichnung vorgeschrieben ist."
Hinzu kommen unterschiedliche Maulkorb- und Leinenpflichten für "gefährliche Hunde", was ein Dobi ja auch nicht überall ist.
Das ist doch halb so wild, weil es eben in dem Bundesland, wo der Hund gehalten wird, nicht vorgeschrieben ist.
LG
das Scnauzermädel
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