Deutschlandtour mit AmStaff?

  • Hallöchen,

    seit längerem beschäftigt mich folgende Frage, und da der Sommerurlaub bald vor der Tür steht muss ich sie langsam aber sicher mal lösen:

    Inwiefern sind die jeweiligen "Kampfhundverordnungen" der einzelnen Bundeslänger für mich relevant, wenn mein American Staffordshire Terrier in Niedersachsen angemeldet ist und dort auch "wohnt" und wir nur mal ein paar Tage zu Besuch in einem anderen Bundesland sind???

    Ich mach im Sommer gerne so Kurztrips, mal 3 oder 4 Tage Freunde besuchen, z.B. soll es bald nach Schleswig Holstein und später nach Bayern gehen. Was muss ich da genau beachten? Kann ich dort mit meinem Staffi genauso rumlaufen wie in Niedersachsen auch?
    Oder muss er dann ggf. auch Maulkorb tragen, obwohl er ja eigentlich ein "Niedersachse" ist?
    Ich wohne an der Grenze zu Hamburg, allerdings waren wir dort auch lieber noch nicht, weil ich nicht weiß was zu beachten ist....nicht, dass mein Hund noch irgendwie einkassiert wird...

    Wer kann mir weiterhelfen??? :smile:

  • Du nimmst mit, was du an Unterlagen hast. In deinem Fall wird das in Niedersachsen wohl nur eine Kopie vom Steuerbescheid sein.
    Dann brauchst du eine 2m-Leine und eine Maulkorb, an den du den Hund vorher langsam gewöhnst.
    So kannst du dann überall hin und beachtest an den jeweiligen Orten den Maulkorb- und Leinenzwang, dann kann euch niemand etwas.
    Es lohnt sich allerdings eine Anfrage am Zierlort, denn, wenn man an einen Netten Beamten gerät, wird einem mitgeteilt, dass der Urlaubshund als "normaler" Hund angesehen wird. Daher solche Anfrage immer schriftlich machen, damit man die Antwort, sollte sie positiv sein, gleich mitnehmen kann :D .

    LG
    das >Schnauzermädel

  • In manchen Bundesländern ist das ja so geregelt, dass der Hund keinen Maulkorb tragen muss, wenn er einen Wesenstest bestanden hat - also bedeutet das im Umkehrschluß, dass meiner einen tragen muss, da er ja in Niedersachsen keinen WT machen muss und ihn deshalb auch nicht bestanden hat?!

    Hm, das find ich natürlich nicht so toll, dass ich meinen lieben Hund jetzt an einen Maulkorb gewöhnen muss, damit er in SchleswigHolstein mal irgendwo an der Leine durch den Wald laufen darf... :???:

    Schade, ich dachte ich hätte mal irgendwo gelesen, dass es davon abhängt, wo der Hund gemeldet ist, aber das hab ich dann wahrscheinlich geträumt... :sad2:

  • Eigentlich hängt es davon ab, wo der Hund gemeldet ist und eigentlich sollte alles länderübergreifend anerkannt werden.
    Das Problem ist das "sollte".
    Wenn du am Urlaubsort erstmal Stress hast, dann ist es mit dem urlaub Essig.
    Als wir vor Jahren mit unserem Staff in Bayern Urlaub machten, bekamen wir zwar einiges schriftlich, also war der Urlaub recht entspannt. Aber uns wurde auch dringend geraten und bei der Ankunft im zuständigen Polizeirevier "anzumelden", damit die Beamten vor Ort wissen, das alles ok ist, falls sie von der Bevölkerung alarmiert werden. So würden die eine Fahrt sparen und wir hätten einen ungestörten Urlaub :hilfe: .

    LG
    das Schnauzermädel

  • Ich werde meinen Hund wohl auf jeden Fall mal in Kürze chippen lassen, ich glaube in Hamburg muss eh jeder Hund gechippt sein.

    An sich möchte ich ihm keinen Maulkorb zumuten und ihn damit zur Zielscheibe für Hundehasser machen, aber bevor ich mir da unnötig Ärger einhandel und nachher noch Geld abdrücken muss, werde ich es wohl machen müssen.

    Als Staff-Halter ist man es ja mehr oder weniger gewohnt diskriminiert zu werden, deshalb sollte man so wenig Angriffsfläche wie möglich bieten... :roll:

    Aber mit Hundemarke, Maulkorb und kurzer Leine sollte man doch deutschlandweit zurechtkommen, oder gibt es noch was anderes, worauf ich achten muss? Gibt es auch Regionen, wo Listenhunde generell verboten sind?

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