Also ich habe heute mit einer Anwältin gesprochen.Ein Vermieter kann zunächst mal den Hund gar nicht verbieten ausser es ist ein Kampfhund oder es gehen massive Störungen von ihm aus.Selbst wenn er dann Gründe vorlegen kann muss er erstmal einklagen das der Hund abgeschafft werden muss.Danach kann er ach nur fristgerecht kündigen. Ausserdem besteht das Besuchsrecht 4 Wochen. Lieben Gruss!!
Vor einem Moment
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Übrigens.... es ist wirklich wichtig, auch an das passende Hundefutter zu denken.
Ich habe für unseren Buddy unglaublich lange nach einer Sorte gesucht, die wirklich zu ihm passt. Immer wieder habe ich etwas Neues ausprobiert und war nie ganz zufrieden. Durch Zufall bin ich hier im Forum auf den kostenlosen Futtercheck gestoßen. Dort konnte ich sehen, welches Futter andere Hundehalter mit derselben Rasse bevorzugen und gute Erfahrungen gemacht haben.
Und was soll ich sagen, Buddy liebt sein neues Futter. Die ganze Suche hat sich absolut gelohnt.