Zitat
Jeder, der hier in D einen Hund besitzt, muss diese Steuer zahlen, egal was er mit ihm macht. Und wenn er sie nicht zahlt und dabei erwischt wird, dann zahlt er ein Bußgeld (falls es nicht bei einer Verwarnung bleibt).
Das ist nicht richtig, denn wenn Hunde ARBEITEN, z. B. als Schutzhund bei einer Firma zur Objektüberwachung, bei einem Erwerbsschäfer, oder ähnlichem, so kann der Halter bei der Behörde eine Hundesteuerbefreiung beantragen. Das setzt aber voraus, dass der Hund einem Erwerbszweck dient.
LG
Prunus