Rottweiler Fehlstellung der Hinterbeine

  • Hallo liebe Community!!

    Bei meinem mittlerweile 10Monate alten Rottweiler (Rüde) wurde vor nicht allzulanger Zeit vom T.A. festgestellt, dass er eine angeborene Fehlstellung der Hinterbeine hat (Muss man sich so vorstellen, dass seine Hinterpfoten stark nach außen zeigen. Hüfte ist vollkommen gesund)
    Dies könnte meinem Hund in Zukunft Probleme und Schmerzen verursachen, so der T.A.

    Diese Fehlstellung hatte er schon als er 8Wochen alt war. Damals sagte der Züchter, es wäre nicht weiter schlimm und würde sich mit der Zeit legen. (Der Züchter ist Mitglied im ADRK, deswegen gehe ich davon aus, dass es sich um einen seriösen handelt.


    Nun wollte ich wissen, welche Rechte ich gegenüber dem Züchter hab?

    Ich hab ja stolze 1200€ für meinen Rottweiler bezahlt, aber einen nicht gesunden bekommen. Obwohl mir der Züchter im Vertrag versicherte, mir einen gesunden Hund zu verkaufen. Wenn es ganz blöd läuft, könnte er sogar mit 5-6 Jahren eingeschläfert werden müssen.

    Ist der Züchter in diesem Fall verpflichtet den Kaufpreis zurückzuerstatten??
    Müsste er auf mein Verlangen den Hund zurücknehmen??


    Würde mich über eure Antworten sehr freuen

    Vielen Dank im vorraus

    Daniel

  • Hallo Daniel,

    ich kenn mich jetzt nicht so mit diesen ganzen Zuchtverbänden aus, aber wäre er wirklich ein "seriöser" Züchter, hätte er diesen Hund niemals abgegeben. Egal ob sich nun die Pfotenfehlstellung noch korrigiert hätte, oder nicht. (in dem Fall hätte er den Hund selbst behalten und ihn erst nach der Korrektur eventuell abgegeben)

    Im Vertrag steht, dass er dir einen gesunden Hund verkauft hat, der "Makel" selbst wurde aber (davon geh ich jetzt mal aus) nicht schriftlich im Vertrag festgehalten oder? Sondern alles diesbezüglich wurde nur mündlich besprochen.

    Was sagt denn das Zuchtwartprotokoll über deinen Hund aus? Wurde dort die Fehlstellung genannt?

    Wie das jetzt alles im Konkreten rechtlich aussieht, kann ich dir nicht genau sagen. Einerseits hat er dir praktisch (und ich hoffe, das wird mir jetzt nicht als kalt hier ausgelegt) einen "fehlerhaften" Welpen zum normalen Rassepreis verkauft, obwohl im Vertrag etwas anderes steht. (ein gesunder Welpe) Dieser angeborene Fehler hätte dem Zuchtwart bei der Wurfabnahme auffallen müssen und dies auch in seinem Protokoll vermerkt haben müssen. Heißt, dieser Welpe hätte normalerweise gar nicht abgegeben werden dürfen und wenn dann nur unter Vorbehalt und Preisgemindert.

    Seine Aussage, die Fehlstellung würde sich noch regulieren ist nicht eingetreten. Lass dir das von deinem TA schritlich geben und bestätigen, auch mit dem Vermerk, dass der Hund durch diese Fehlstellung später Probleme bekommen wird ... Folgeerkrankungen wie Athrose, ect.

    Dann setz dich mit dem Züchter in Verbindung und schildere ihm die Situation und frag ihn, wie er sich nun verhalten will. Sprich auch die Kosten an, die aufgrund von Therapien, TA besuchen, Spezialisten usw. noch mit dem Hund auf dich zu kommen werden. Sollte er abwiegeln und sich stur stellen, wende dich an den Züchterverband ... wenn nötig auch mit einem Rechtanwalt.

    Das Problem was ich hier sehe, ist schlichtweg ... du hast den Welpen mit dem Wissen um diese Fehlstellung dennoch gekauft. Der Hund ist jetzt seit mehreren Monaten bei dir und eine Besserung war ja schon vorher nicht eingetreten. (eher eine Verschlechterung)

    Trotzdem das der Hund noch nicht ganz ausgewachsen ist, stehen die Prognose ja nicht gut, dass die Fehlstellung sich noch bis dato verändert.

    Einerseits könntest du sicherlich den Züchter bitten den Hund zurückzunehmen, was er im Grunde tun muss. Aufgrund der Akte deines TAs ist ja auch nachzuweisen, dass er die Fehlstellung seit Welpenzeit hat und somit der Vertrag über einen Gesunden Hund nicht erfüllt wurde. (wie gesagt man kann dir eben anlasten, du hattest darüber Kenntnis) Ob er wiederum dann dazu verplfichtet ist, dir den vollen Kaufpreis zurück zu geben, wage ich jetzt mal zu bezweifeln. Eben weil du trotz der Kenntnis den Hund mitgenommen hast.

    Ich weiß von verschiedenen Urteilen, wo Halter den vollen Kaufpreis wegen solcher Sachen vom Züchter zurückbekommen haben ... aber eben auch, wo es nicht der Fall war. Ich glaube, hier liegt es wirklich im Ermessen des Richters ... und je nachdem wie sich der Züchter verhält.

    Seriöse und gute Züchter sind immer darauf bedacht, ihren guten Ruf zu behalten, daher würde ein solcher, einen Fehlerhaften Welpen niemals verkaufen bzw. abgeben.

    Setz dich mit dem Züchter in Verbindung und frag ihn was er jetzt gedenkt zu tun. stellt er sich quer nimm dir einen Anwalt. Wäre jetzt mein Rat.

    Was mich allerdings persönlich interessiert hierbei... Pfotenfehlstellung können sich sicherlich mit dem Wachstum korrigieren, aber eben eine Garantie dazu gibt es nicht. Warum also hast du diesen Welpen überhaupt genommen? Und andererseits, was hat der Tierarzt bei deinem ersten Besuch mit diesem Welpen zu der Fehlstellung gesagt?

    Ebenso würde mich noch interessieren, warum an dieser Fehlstellung vom TA dann nichts gemacht wurde, mit Schiene oder so, denn gerade im Welpenalter, hätte man das eventuell sogar noch mit HIlfestellung korrigieren können, da die Sehnen, Knochen und Gelenke noch nicht gefestigt waren.

    Liebe Grüsse
    Pandora[/b]

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