androhung auf giftköder - handhabe?

  • Korrekt, nicht wegwerfen! Das gilt als eindeutige Beweismittel und sind umgehend mit der Anzeige beim nächsten Polizeipräsidium abzugeben. Warum umgehend? Selbst Lebensmittel oder chemische Mittel haben mehr oder minder ein "Halbwertzeit". d. H. je länger ein Beweismittel - nicht - zur Untersuchung/Gutachten/Forensik kommt, desto unbrauchbarer wird es als solches.

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