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Hundeversicherun, Gebührenordnung für TÄ, 1-oder 2Facher sat
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Hallo,
Ich bin dabei eine Hundeversicherung im 4-er Kombi abzuschliesen, beinhaltet Hunde-OP-Kranken-, Unfall-Krankenhaustagegeld- und Hundehalter-Rechtsschutzversicherung sowie Hundehaftpflicht.
Nun wollen die von mir folgendes:
Erstattung der tierärztlichen Behandlungskosten nach folgendem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der Fassung vom 08.07.2008
da kann ich dann wählen ob ein 1-Facher oder ein 2-Facher, allerdings habe ich kein Plan was da der Unterschied ist.
Ich danke für eure Hilfe!! -
2. September 2008 um 19:08
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Hundeversicherun, Gebührenordnung für TÄ, 1-oder 2Facher sat - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Der Tierarzt kann für eine Behandlung, Untersuchung etc. entweder den 1 fachen Satz oder bis zum 3 fachen Satz abrechen. Wobei der 1 fache der günstigere Betrag ist und der 3 fache Satz der teuererste drunter oder drüber darf er nicht.
Hoffe es hilft :^^:
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