Wie mache ich ihm klar,dass der Hund zu jung ist?

  • Und eine Anzeige bei der Polizei ? Vorerst gegen Unbekannt und solltest du noch mehr herausbekommen, dann kann man das ja konkretisieren.

    Aber die haben ja mehr Möglichkeiten als du an Infos zu kommen.

    Und lass dich nicht Abspeisen wegen geringen Erfolgsaussichten oder so. Die Anzeige müssen sie aufnehmen.

  • Zitat

    Und eine Anzeige bei der Polizei ? Vorerst gegen Unbekannt und solltest du noch mehr herausbekommen, dann kann man das ja konkretisieren.

    Aber die haben ja mehr Möglichkeiten als du an Infos zu kommen.

    Und lass dich nicht Abspeisen wegen geringen Erfolgsaussichten oder so. Die Anzeige müssen sie aufnehmen.

    was willst du denn bei der polzei anmelden? tierquälerei? nehmen die sowas auf? ich dachte, das ist die aufgabe des TS?
    klar, einen versuch kann man auf jeden all starten. evt. könnte dir ja auch ein TH zur seite stehen oder ein TA weiterhelfen - die sind ja nicht "nur eine no-name-person"... oh, ich hoffe, du kommst in dieser sache ein paar schritte weiter!! :|

  • Zitat

    was willst du denn bei der polzei anmelden? tierquälerei? nehmen die sowas auf? ich dachte, das ist die aufgabe des TS?
    klar, einen versuch kann man auf jeden all starten. evt. könnte dir ja auch ein TH zur seite stehen oder ein TA weiterhelfen - die sind ja nicht "nur eine no-name-person"... oh, ich hoffe, du kommst in dieser sache ein paar schritte weiter!! :|[/quote]

    Jeder Gesetzesverstoß kann von jeder Person angezeigt werden. Dieses Recht hat man nunmal in einem Rechtsstaat.

    Und irgendjemand hatte ja geschrieben, dass es ein Gesetzt gibt wonch die Welpen frühestens ab der 8. Woche von der getrennt werden dürfen.

  • huch, skunky!! ich bin ja aus'm eigenen zitat gerutscht! :schockiert: :D

    aber mal zu deiner antwort - bzw. meiner frage:
    deshalb fragte ich ja - denn es gibt doch den "tierschutz" mit seinen gesetzen. und wenn die polizei auch die anzeige aufnimmt - wird diese dann nicht an den tierschutz weitergeleitet?? das wollte ich damit fragen.

    bitte korrigiert mich: heisst es nicht, dass ein "hund" eine "sache" ist? und wenn dem echt so ist - was ich mal gar nicht gut heissen will!! - dann kann doch jeder eigentümer seine eigenen sachen mehr oder weniger in schutt und asche legen - nach "menschenrecht" - NICHT aber nach tierschutz. :???:
    rein aus'm bauch raus würde ich z.b. direkt den tierschutz ansteuern, um den "umweg Polizei" gar nicht erst gehen zu müssen wenn sich am ende dann doch der TS kümmern muss. oh hilfe, war das jetzt verständlich??

  • Huhu ulliskaya,

    in §90a BGB steht

    Zitat

    § 90a Tiere

    Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

    und in der Tierschutzverordnung § 2 steht dann unser Absatz

    Zitat

    (4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden.
    Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des
    Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist
    nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich,
    sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden.

    grad mal nach gesucht - aber wenn von "dem Tierschutz" die Rede ist, was genau ist da denn gemeint? Sind das nicht auch alles nur Tierschutzorganisationen ohne juristische Gewalt? Ich dachte bei solchen Dingen wäre das Veterinäramt zuständig

    grüße
    Jenny

  • hallo jenny,
    danke für deine tolle antwort.

    siehste, und das ist ja das was mich "durcheinander" macht.
    wenn ich meine, meinen teppich (mal als blödes beispiel) zu zerpflücken: kein gesetz der welt könnte mir das verbieten weil es 1.) mein eigentum und 2.) eine "Sache" (mit gegebenen einschränkungen) ist. somit greift doch dann hier "tierschutz-gesetz"

    und tierschutz regelt das doch anders - oder?! und wenn die zuständigkeit aufs vet.-amt fällt: auch super, hauptsache, man kann ohne "umwege" ein Delikt (quälerei usw.) melden.

  • Huhu ulli,

    tja - ganz schön konfus das alles, oder? :???:
    Du hast aber recht, man darf seine Sachen (solang kein Andrer dabei Schaden nimmt, klar) demolieren wie man will. Bei Hunden darfst du's nicht, weil in dem Moment die Tierschutzhundeverordnung (was ein Wort) oder das Tierschutzgesetz greift.

    Hab noch ein bisschen weiter gestöbert (meine Lieblingsbeschäftigung :D ) und im "Tiere suchen ein Zuhause" Forum hat hier (2. Beitrag von unten) wer genau das geschrieben worüber wir hier grübeln. Und hier stehts so ähnlich auch (beim Ordnungsamt melden, Vetamt gehört ja auch zum Ordnungsamt und dann kümmert sich da der Amtstierarzt).

    Also würd ich mich bei Verstößen wohl immer an's Ordnungsamt/Vetamt wenden denke ich.

    Hab's bis jetzt zum Glück noch nicht gebraucht, hab's nur 1x mitgekriegt bei einer Freundin, die beim Vetamt jemanden gemeldet hatte, der sein Frettchen nicht artgerecht hielt (und noch ein paar andere Tiere). Damals warn die vom Vetamt sehr nett, haben sich viel mit ihr unterhalten und sie sogar später über den Verlauf informiert. Sie hätte sogar dabei sein dürfen, weil sie sich angeboten hatte das Frettchen zu übernehmen.

    Bin jetzt etwas arg abgeschweift, tut mir leid :ops:

    Wie gesagt: würde mich dann mit diversen "Missständen" in Sachen Tierhaltung/-züchtung etc. an's Vetamt wenden.

    liebe Grüße
    Jenny

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