Einreisebestimmungen Tollwutimpfung Schweiz ändern sich!
-
-
Habt ihr das schon gehört????
Die Schweiz verfährt bis zum 30.6.2007 nach alten Regeln, ab 1.7. 2007 passt sie sich der EUVerordnung weitgehend an ( Tollwutimpfung im Einklang mit den Empfehlungen des Hersteller, keine 12- monatige Impfung mehr erforderlich ). Einfuhrverbot besteht für Hunde mit kupierten Ohren und/oder Ruten (Ausnahme: maximal 3-monatiger Ferienaufenthalt oder Umzug in die Schweiz).
Quelle: http://www.intervet.de/Binaries/61_108143.pdf Seite 21
- Vor einem Moment
- Anzeige
Übrigens.... es ist wirklich wichtig, auch an das passende Hundefutter zu denken.
Ich habe für unseren Buddy unglaublich lange nach einer Sorte gesucht, die wirklich zu ihm passt. Immer wieder habe ich etwas Neues ausprobiert und war nie ganz zufrieden. Durch Zufall bin ich hier im Forum auf den kostenlosen Futtercheck gestoßen. Dort konnte ich sehen, welches Futter andere Hundehalter mit derselben Rasse bevorzugen und gute Erfahrungen gemacht haben.
Und was soll ich sagen, Buddy liebt sein neues Futter. Die ganze Suche hat sich absolut gelohnt.
Falls ihr ihn noch nicht getestet habt, hier geht’s direkt zum Futtercheck! Das dauert weniger als eine Minute.
Und am Ende könnt ihr euch sogar kostenlose Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern sichern.
👉 Hier nochmal der Link zum Futtercheck!
LG Steffi mit Buddy
-