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Wer kennt sich gut mit dem Tierschutzgesetz aus?
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Soweit ich mal irgendwo gelesen habe, gibt es ein Gesetz, dass ein TÄ einen Hund nicht unnötig lange leiden lassen darf - sprich im Extremfall auch eine Tötungsverpflichtung in absolut völlig aussichtslosen Fällen hat wenn der Hund nur noch leiden würde und keinerlei Chancen mehr hat.
Weiß jemand von Euch zufällig wo ich darüber genaues nachlesen kann? Und macht sich der TA strafbar, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt und aus wirtschaftlichen Interessen den Hund weiter am Leben läßt bis er von alleine stirbt?Habe aber noch eine andere Frage zum Thema.
Laut Berufsordnung ist ein TÄ verpflichtet eine Behandlung lege artis durchzuführen. Wenn der TA den Hund aber anders behandelt - sprich so, dass er mehr an dieser Behandlung verdient, verstößt er dann nicht auch gegen das Tierschutzgesetz, weil ich keinem Hund bewußt mehr Leid als nötig zuführen darf? Laut Berufsordnung muß er bei der Behandlung Nutzen und Risiko abwägen. Auch da würde ich mich über Hilfe von Euch sehr freuen.
Darf man hier im Forum öffentlich erfragen, ob jemand schlechte Erfahrungen mit bestimmten TÄ / Kliniken gemacht hat?
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28. Mai 2013 um 16:31
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Wer kennt sich gut mit dem Tierschutzgesetz aus? - Vor einem Moment
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http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
Dritter Abschnitt Töten von Tieren
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Sorry hab Deine Antwort gerade erst gesehen.
Meinst Du Paragraph 1 ??? -
Nee, Paragraph 3. - da gehts aber nur drum, wie man schlachten draf, nicht, wann man es MUSS.
Ich kann morgen mal unsere TH-TA fragen, ansonsten würd ich eher mal versuchen, eine Dienstordnung o.ä. für Tierärzte zu finden.
Ich kanns mir aber kaum vorstellen, weil ich mehrere Fälle aus 2. Reihe erleben durfte wo TÄ die Halter über Wochen zum Einschläfern zu überreden. Ist ja schließlich das Eigentum der Leute, glaub nicht, dass der TA da ohne Einverständnis was machen darf. -
Nein, um Gottes Willen, da hast Du recht - ohne Einwilligung von mir hätte sie den Welpen natürlich nicht einschläfern dürfen, aber ich denke laut Berufsordnung hätte sie mich noch während der Op anrufen müssen um mir zu sagen, dass der Kleine absolut keine Chance mehr hat und das ganze nur noch Quälerei für den kleinen Schatz ist. Sie hätte ihn nicht wieder wach werden lassen dürfen und sein Leid unnötig verlängern dürfen. Ich habe das mal irgendwo gelesen, aber finde es im Augenblick leider nicht. Und die erste TÄ hat ihm drei völlig unnötige Spritzen reingedonnert, die absolut nicht indiziert waren. Die TÄ, die mir die ärztl. Begutachtung gemacht hat, hat wortwörlich gesagt "Für einen kalten Umschlag hätte die Dame keine 75 Euro bekommen, daher die drei Spritzen"
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