Urlaub mit Dobermann

  • Hi ihr lieben


    ich habe mal eine Frage. Wir haben ja eine 2jährige Dobermann Hündin, die bei uns im Land BRB auf der Liste steht. Sie hat aber die grüne Plakette und ein bestandenes Negativ Gutachten. Da dieser Hund auch in manch anderen Bundesländern auf der Liste steht wie verhält es sich denn wenn wir mit ihr in den Urlaub wollen in ein anderes Bundesland. Muss ich da was beachten, vielleicht weiß das ja jemand.

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    Hi


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    • Zitat

      Hi ihr lieben


      ich habe mal eine Frage. Wir haben ja eine 2jährige Dobermann Hündin, die bei uns im Land BRB auf der Liste steht. Sie hat aber die grüne Plakette und ein bestandenes Negativ Gutachten. Da dieser Hund auch in manch anderen Bundesländern auf der Liste steht wie verhält es sich denn wenn wir mit ihr in den Urlaub wollen in ein anderes Bundesland. Muss ich da was beachten, vielleicht weiß das ja jemand.

      Der Dobermann steht nur in BRB auf der Liste. In allen Bundesländern ist er einfach nur ein großer Hund.
      Es gibt Landkreise und Gemeinden (ob es auch ganze Bundesländer gibt weiß ich grad nicht) mit der 20/40 Regelung (über 20kg oder 40cm) wo dann für jeden Hund der diese Maße überschreitet gewisse Auflagen gelten, aber das müsste man dann je nach Urlaubsziel erfragen.

    • Gleiches gilt auch, wenn Ihr ins Ausland reist. Auch da vorher genau prüfen. Die Französische Botschaft in Berlin "empfiehlet" zum Beispiel: "Dobermann und deutsche Dogge gehören nicht zu der ersten oder zweiten Kategorie. Ihre Einfuhr ist erlaubt. Das Tragen eines Maulkorbes wird aber empfohlen. "
      LG Bea

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