Hund in Mietwohnung erlaubt?nichts im Vertrag gefunden

  • Hallo, falls ich hier falsch bin bitte nicht meckern.

    So nun zu meiner frage. Ich möchte mir gerne nächstes Jahr einen Hund holen, nun haben wir im Mietvertrag nachgeschaut jedoch steht weder drinnen ob einer erlaubt ist oder nicht. Sooo mein Freund vermutet das wenn da nix drin steht das es bedeutet man muss alle anderen Mieter in dem mehrparteienhaus fragen ob die anderen damit einverstanden sind oder nicht. Ich jedoch denke das wir eigentlich nur den Vermieter fragen müssten und wenn er ja sagt haben die anderen Mieter nix zu melden?

    Liege ich da richtig? Oder wo schaut man sonst nach?

    Danke schon mal :)

  • Danke. Des Problem ist wir haben ein Stück Garten und oben drüber wohnt ein altes Ehepaar. Wir haben zwei Kaninchen und die hat sich da schon aufgeregt wegen nix. Die anderen Mieter haben gemeint die sucht immer was zum meckern. Und da hab ich Angst sollten Hunde hier erlaubt sein das die alte dann aus Langeweile
    Behauptungen aufstellt wegen dem Hund.

  • Zum Glück musste ich mich dazu erst kürzlich ausführlich informieren :headbash: War auch bei einem Anwalt wegen einem ähnlichen Fall.

    Also grundsätzlich braucht ihr die Erlaubnis vom Vermieter. Die bitte unbedingt SCHRIFTLICH einholen, bzw mündliche absprechen und schriftlich nochmal ausdrücklich die Erlaubnis geben lassen (soll heißen: die Anfrage muss nicht schriftlich erfolgen). Grundsätzlich sind mündliche Absprachen zwar genauso rechtskräftig, allerdings nur, wenn im Vertrag nicht ausdrücklich anderes festgelegt ist ("jegliche Änderungen müssen in Schriftform festhegalten werden") - und solange man es nachweisen kann ;)

    In der Erlaubnis sollte auch die Rasse etc. festgelegt werden. Die Erlaubnis gilt für gewöhnlich nämlich nur für genau DEN Hund. Nur weil ein Vermieter mir einmal einen Hund erlaubt hat, heißt das nicht, dass ich mir nach seinem Tod einen neuen holen darf. Da braucht man dann erneut die Erlaubnis. (Alles insofern Hundehaltung nicht ausdrücklich ohne Einschränkungen im Vertrag erlaubt ist.)

    Wegen der Mieterin:
    Der Vermieter darf auf Entfernung des Hundes bestehen, wenn andere Mieter sich vor dem Hund ängstigen. Allerdings darf er das glaube ich (hier Spekulation, da bin ich mir nicht so sicher) noch nicht, wenn nur EIN Mieter ein Problem damit hat...

    Es gibt noch den Weg der "Duldung". Das macht aber wenig Sinn, wenn man den Vermieter auch einfach fragen kann.
    Aber der Vollständigkeit halber: Bei der Duldung kann man davon ausgehen, dass, wenn ein Vermieter einen Hund über einen längeren Zeitraum geduldet hat, er ihn nicht verbietet. Ab einem gewissen Zeitraum darf er den Hund dann auch nicht mehr verbieten. Das setzt aber voraus, dass der Vermieter im betreffenden Zeitraum vom Hund wusste und nur nichts unternommen hat.

  • Zitat

    Zum Glück musste ich mich dazu erst kürzlich ausführlich informieren :headbash: War auch bei einem Anwalt wegen einem ähnlichen Fall.

    Also grundsätzlich braucht ihr die Erlaubnis vom Vermieter. Die bitte unbedingt SCHRIFTLICH einholen, bzw mündliche absprechen und schriftlich nochmal ausdrücklich die Erlaubnis geben lassen (soll heißen: die Anfrage muss nicht schriftlich erfolgen). Grundsätzlich sind mündliche Absprachen zwar genauso rechtskräftig, allerdings nur, wenn im Vertrag nicht ausdrücklich anderes festgelegt ist ("jegliche Änderungen müssen in Schriftform festhegalten werden") - und solange man es nachweisen kann ;)

    In der Erlaubnis sollte auch die Rasse etc. festgelegt werden. Die Erlaubnis gilt für gewöhnlich nämlich nur für genau DEN Hund. Nur weil ein Vermieter mir einmal einen Hund erlaubt hat, heißt das nicht, dass ich mir nach seinem Tod einen neuen holen darf. Da braucht man dann erneut die Erlaubnis. (Alles insofern Hundehaltung nicht ausdrücklich ohne Einschränkungen im Vertrag erlaubt ist.)

    Wegen der Mieterin:
    Der Vermieter darf auf Entfernung des Hundes bestehen, wenn andere Mieter sich vor dem Hund ängstigen. Allerdings darf er das glaube ich (hier Spekulation, da bin ich mir nicht so sicher) noch nicht, wenn nur EIN Mieter ein Problem damit hat...

    Es gibt noch den Weg der "Duldung". Das macht aber wenig Sinn, wenn man den Vermieter auch einfach fragen kann.
    Aber der Vollständigkeit halber: Bei der Duldung kann man davon ausgehen, dass, wenn ein Vermieter einen Hund über einen längeren Zeitraum geduldet hat, er ihn nicht verbietet. Ab einem gewissen Zeitraum darf er den Hund dann auch nicht mehr verbieten. Das setzt aber voraus, dass der Vermieter im betreffenden Zeitraum vom Hund wusste und nur nichts unternommen hat.


    Vielen vielen dank für die schnelle und ausführliche Erklärung :-) ich danke dir

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