VPG - zulässige Hörzeichen?

  • Huhu,

    suche nun schon seit über einer Stunde im Netz nach den zuläsigen Hörzeichen in einer VPG-Prüfung... und finde nix. In der PO steht beispielsweise nur Je ein Hörzeichen für: „Bringen“, „Abgeben“, „in Grundstellung gehen“. Heißt dass dann, ich darf's nennen, wie ich will?

    LG
    das Krümelmonster

  • nee das ist im VPG kein Wunschkonzert.

    Fuss, Hier oder Name des Hundes, Bring, Aus, Platz, Sitz und Steh sind erlaubt

  • Zitat

    Schau mal in den Leistungsrichter-Leitfaden.

    Hab ich schon und da steht: Die vorgeschriebenen Hörz. sind in der PO verankert.

    Und in der PO steht nix Konkretes - oder ich find's einfach nicht...

    LG
    das Krümelmonster

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