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Huhu,
suche nun schon seit über einer Stunde im Netz nach den zuläsigen Hörzeichen in einer VPG-Prüfung... und finde nix. In der PO steht beispielsweise nur Je ein Hörzeichen für: „Bringen“, „Abgeben“, „in Grundstellung gehen“. Heißt dass dann, ich darf's nennen, wie ich will?
LG
das Krümelmonster -
- Vor einem Moment
- Neu
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nee das ist im VPG kein Wunschkonzert.
Fuss, Hier oder Name des Hundes, Bring, Aus, Platz, Sitz und Steh sind erlaubt
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Nö, Bring, Aus, Fuß, wenn du nicht zufällig einen im Ausland ausgebildeten Hund führst.
Schau mal in den Leistungsrichter-Leitfaden.
LG
das Schnauzermädel -
Zitat
Schau mal in den Leistungsrichter-Leitfaden.
Hab ich schon und da steht: Die vorgeschriebenen Hörz. sind in der PO verankert.
Und in der PO steht nix Konkretes - oder ich find's einfach nicht...
LG
das Krümelmonster -
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