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Schmerzensgeld für den Hund
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Also, Tiere sind keine Sachen sondern Mitgeschöpfe laut BGB. Sie sind rechtlich aber wie Sachen zu behandeln. Wobei ich mir die Sache mit dem Schmerzensgeld noch mal durch den Kopf gehen lasse. Ich habe vorhin mit meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert. Und die Sachbearbeiterin fand das gar nicht so abwegig. Sie ist aber natürlich keine Rechtsanwältin.
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19. Mai 2011 um 19:38
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Schmerzensgeld für den Hund - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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@ Soulmate
Ja, das ist rechtlich Sachbeschädigung, wenn einer z.B. dei0en Hund tritt.Ich würde nicht auf Schmerzensgeld klagen, uns wurde im Studium (ich studiere Jura) schon öfter gesagt, dass ein Hund rechtlich eine Sache ist und wenn dir jemand z.B. deinen Hund totfährt, hast du nur Anspruch auf Schadensersatz nach § 249 Abs. 1 BGB, also den Wert i.S.v. Wiederanschaffungspreis. Der ideelle Wert spielt dabei keine Rolle.
Wird dein Hund verletzt, hast du Anspruch auf Schadensersatz nach § 249 Abs. 1 BGB für die anfallenden Kosten.
Der Unterschied beim Tier ist dabei lediglich, dass die Tierarztkosten, den "Zeitwert" des Hundes überschreiten können, bei einem Auto z.B. muss keine Reperatur bezahlt werden, wenn diese den Zeitwert des Autos überschreitet. -
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