Steuer und Versicherung - auf wen anmelden?
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nach ein bisschen googeln folgende Zusatzinfo:
Es "sei für die Tierhalterschaft entscheidend, in wessen Gesamtinteresse das Tier gehalten wird und wessen Wirtschaftsbetrieb oder Haushalt es diene. Maßgeblich sei darauf abzustellen, wem die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht und wer aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das wirtschaftliche Risiko seines Verlustes trägt. Die Tierhalterschaft werde nicht durch eine vorübergehende Aufgabe der unmittelbaren Verfügungsgewalt über das Tier oder eine vorübergehende Besitzentziehung berührt."Im steuerlichen Sinne ist das etwas anders, hier gilt derjenige, in dessen Haushalt der Hund lebt im Zweifel als Halter. Also daher macht es nichts, wenn die Eltern weiter nominell Hundesteuer bezahlen und der Hund ab und zu da ist...
Ist nun die Frage wie man das sinnvoll dehnen kann (im Rahmen des Gesetzes).
In meinem Fall bin ich derjenige mit dem Interesse, aber sie lebt durchaus in mehreren Haushalten (bspw. wenn ich unter der Woche auf Geschäftsreise bin ist sie bei meinen Eltern etc.). D.h. entweder zahle ich, oder meine Eltern... *grübel* interessant.
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Hi
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