Wie sichert ihr euch ab? - rechtliches

  • Zitat

    Aber die Kanzlei Seiter hat ihre Anwälte, die da sagen:


    " Jemand fotografiert mein Haustier und veröffentlicht das Foto, darf er das?
    Nein! Grundsätzlich muss der Fotograf für die Verbreitung von Abbildungen fremden Eigentums eine sogenannte “Property Release” einholen, eine Freigabeerklärung zur Veröffentlichung, einholen. Dieses gilt auch für Fotos von Tieren. Denn allein der Eigentümer bestimmt, was mit dem Eigentum geschehen darf – und eben auch, ob sein Eigentum fotografiert werden darf. In der Freigabeerklärung wird insbesondere die weitere Verwertung geregelt, wie etwa die gewerbliche Vermarktung."


    Grundsätzlich mag es Abwehransprüche geben. Die Durchsetzung ist allerdings erheblich schwerer, denn es muss ersichtlich und nachweisbar sein, dass es dein Hund ist.
    Sprich, du sagst, dass es dein Hund ist, der Fotograf sagt, dass es irgendein anderer Hund ist und nicht deiner, und schon hast du ein Problem.
    Außer natürlich dein Hund hat ganz spezielle Merkmale, anhand derer eine Verwechslung nicht möglich ist, dann könntest du versuchen Ansprüche geltend zu machen :).

  • Ok, du scheinst dich in dem Metier besser auszukennen. Ich weiß schon, warum ich nicht Jura studiert habe. Es gibt mit den möglichkeiten des Internets auf vielen Gebieten Nachbesserungsbedarf.

  • Ja, ich bin ein bisschen geschädigt in diesem Bereich :) :D
    Und was den Nachbesserungsbedarf angeht, kann ich dir nur voll und ganz zustimmen - und das betrifft leider nicht nur diesen Bereich... Deswegen stimmt ja auch leider der Spruch "Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe".

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