ZitatAber die Kanzlei Seiter hat ihre Anwälte, die da sagen:
" Jemand fotografiert mein Haustier und veröffentlicht das Foto, darf er das?
Nein! Grundsätzlich muss der Fotograf für die Verbreitung von Abbildungen fremden Eigentums eine sogenannte “Property Release” einholen, eine Freigabeerklärung zur Veröffentlichung, einholen. Dieses gilt auch für Fotos von Tieren. Denn allein der Eigentümer bestimmt, was mit dem Eigentum geschehen darf – und eben auch, ob sein Eigentum fotografiert werden darf. In der Freigabeerklärung wird insbesondere die weitere Verwertung geregelt, wie etwa die gewerbliche Vermarktung."
Grundsätzlich mag es Abwehransprüche geben. Die Durchsetzung ist allerdings erheblich schwerer, denn es muss ersichtlich und nachweisbar sein, dass es dein Hund ist.
Sprich, du sagst, dass es dein Hund ist, der Fotograf sagt, dass es irgendein anderer Hund ist und nicht deiner, und schon hast du ein Problem.
Außer natürlich dein Hund hat ganz spezielle Merkmale, anhand derer eine Verwechslung nicht möglich ist, dann könntest du versuchen Ansprüche geltend zu machen :).