Und nochmal Leinenpflicht im Wald..

  • So, ich habe jetzt mal nachgelesen. In NRW ist es wohl so, dass der Hund auf Wegen freilaufen darf, abseits muss er angeleint werden. Das variiert ebene von Bundesland zu BUndesland. Was das für dich für KOnsequenzen hat? Naja, wenn es ein Forstmitarbeiter war, dann darf er dich eigentlich nur darauf hinweisen, aber eigentlich ist für sowas das Ordnungsamt zuständig. Die können dich mündlich verwarnen oder du musst zahlen. Bei uns wird zur Zeit viel kontrolliert und da durften schon so einige bis zu 40 Euro zahlen. Ich wohne aber in Niedersachsen.

  • Zitat

    also soweit ich weis ist im walt z.z. leinenzwang.
    ist doch noch brut und setzzeit oder ist das nicht in allen bundesländern gleich?

    Eben das ist es nicht.
    In Bayern beispielsweise haben wir keine Leinenpflicht. Auch nicht zur Brut- und Setzzeit. Da liegt es einzig am Verstand des Halters seinen Hund an der Leine zu führen.

  • Und "Wald" ist nicht gleich "Wald" :)

    Da gibt es Parks, und Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete, und einfach ein Gebiet mit Bäumen drauf, etc. ..

    Da gelten unterschiedliche Bestimmungen.

  • So, wir haben jetzt beim Ordnungsamt angerufen. Hier gelten die Regeln wie im restlichen NRW auch: Kein Leinenzwang auf den Wegen, Hund muss aber in "Reichweite" und direktem Einwirkungsbereich sein. Heißt: Eigentlich müsste er die ganze Zeit bei Fuß laufen, aber das Ordnungsamt sagt selbst, dass das Gesetz so schwammig ist, dass es reicht, wenn der Hund abrufbar ist und auf den Wegen bleibt. Der Opi kann gern wieder in seinem Auto den Waldweg entlang fahren. Dann sag ich ihm erstmal, dass ich IHN anzeige, wenn ich ihn nochmal im Auto im Wald sehe (wenn es kein Förster war).

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