Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Und nochmal Leinenpflicht im Wald..
-
-
So, ich habe jetzt mal nachgelesen. In NRW ist es wohl so, dass der Hund auf Wegen freilaufen darf, abseits muss er angeleint werden. Das variiert ebene von Bundesland zu BUndesland. Was das für dich für KOnsequenzen hat? Naja, wenn es ein Forstmitarbeiter war, dann darf er dich eigentlich nur darauf hinweisen, aber eigentlich ist für sowas das Ordnungsamt zuständig. Die können dich mündlich verwarnen oder du musst zahlen. Bei uns wird zur Zeit viel kontrolliert und da durften schon so einige bis zu 40 Euro zahlen. Ich wohne aber in Niedersachsen.
-
2. Juni 2010 um 10:51
schau mal hier:
Und nochmal Leinenpflicht im Wald.. - Vor einem Moment
- Anzeige
Übrigens.... es ist wirklich wichtig, auch an das passende Hundefutter zu denken.
Ich habe für unseren Buddy unglaublich lange nach einer Sorte gesucht, die wirklich zu ihm passt. Immer wieder habe ich etwas Neues ausprobiert und war nie ganz zufrieden. Durch Zufall bin ich hier im Forum auf den kostenlosen Futtercheck gestoßen. Dort konnte ich sehen, welches Futter andere Hundehalter mit derselben Rasse bevorzugen und gute Erfahrungen gemacht haben.
Und was soll ich sagen, Buddy liebt sein neues Futter. Die ganze Suche hat sich absolut gelohnt.
Falls ihr ihn noch nicht getestet habt, hier geht’s direkt zum Futtercheck! Das dauert weniger als eine Minute.
Und am Ende könnt ihr euch sogar kostenlose Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern sichern.
👉 Hier nochmal der Link zum Futtercheck!
LG Steffi mit Buddy
-
-
Zitat
also soweit ich weis ist im walt z.z. leinenzwang.
ist doch noch brut und setzzeit oder ist das nicht in allen bundesländern gleich?Eben das ist es nicht.
In Bayern beispielsweise haben wir keine Leinenpflicht. Auch nicht zur Brut- und Setzzeit. Da liegt es einzig am Verstand des Halters seinen Hund an der Leine zu führen. -
Und "Wald" ist nicht gleich "Wald"

Da gibt es Parks, und Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete, und einfach ein Gebiet mit Bäumen drauf, etc. ..
Da gelten unterschiedliche Bestimmungen.
-
So, wir haben jetzt beim Ordnungsamt angerufen. Hier gelten die Regeln wie im restlichen NRW auch: Kein Leinenzwang auf den Wegen, Hund muss aber in "Reichweite" und direktem Einwirkungsbereich sein. Heißt: Eigentlich müsste er die ganze Zeit bei Fuß laufen, aber das Ordnungsamt sagt selbst, dass das Gesetz so schwammig ist, dass es reicht, wenn der Hund abrufbar ist und auf den Wegen bleibt. Der Opi kann gern wieder in seinem Auto den Waldweg entlang fahren. Dann sag ich ihm erstmal, dass ich IHN anzeige, wenn ich ihn nochmal im Auto im Wald sehe (wenn es kein Förster war).
-
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!