BH: SKN nicht unbegrenzt gültig???
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Hallo!
Ich habe vor kurzem den Verein gewechselt, bin nun neu im SV.
Dort wurde vor ein paar Tagen über eine Änderung der BH-PO diskutiert, es herrschte allgemeine Verunsicherung. Das Thema war der Sachkundenachweis, den man ablegen muß, um zum praktischen der Bh zugelassen zu werden.
Es hieß nun, dass der SKN vom HF wiederholt werden muß, wenn das Team 2mal durch den praktischen Teil gefallen ist bzw. die BH muß innerhalb von 1 Jahr erfolgreich abgeschlossen werden ( nach einem Durchfaller).Weiß jemand hier im Forum darüber näher Bescheid, bzw. wo kann man das nachlesen?
Und: wie sieht es aus, wenn der HF einen älteren SKN aus einem anderen Verband hat (nicht SV), dort mit dem Hund aber schon durch den praktischen Teil gefallen ist und nun mit dem Hund im SV die BH machen will - aber durch diese o.e. Diskussion so verunsichert ist, dass der HF Angst vor einem erneuten Durchfaller bekommt???? (Ich! bin doch absolut kein Prüfungsmensch.... HILFE!!!)in unserer SV-OG konnte mir niemand antworten - die waren genauso verunsichert. Ich weiß aber nicht, woher sie diese Infos hatten, über die sie so angeregt diskutiert haben.....
- Vor einem Moment
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Ich würde mich in solch einem Fall direkt an den SV wenden um 100%-tig Klarheit zu erhalten
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Bisher ist Sachkundenachweis Sachkundenachweis.
Wenn man den hat, dann ist man damit durch.
Man muss den SKN doch nicht mit seiner BH zusammen machen, man kann den auch getrennt vorher ablegen.Und wann nun eine neue PO kommt? Vielleicht nächstes jahr?
LG
das Schnauzermädel -
SKN einmal bestanden, ist er unbegrenzt gültig, ich bin mir sicher das wird auch mit der neuen PO nicht geändert.
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Und wer in NRW einen "großen" Hund hält und den SKN vom TA hat oder irgendwann mal den SKN für Sokas beim Amtsvet gemacht hat, ist auch mit dem Thema durch.
LG
das Schnauzermädel -
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