Wandern in Skandinavien?

  • Hallo zusammen,

    ich bin Muffin, ein acht Monate alter Labrador-Rüde.
    Mein Frauchen und ich möchten gerne im Juni gemeinsam Urlaub machen, am liebsten wandern in Schweden, Norwegen oder wo es sonst noch schön ist.

    Leider scheint mein Frauchen etwas verwirrt zu sein, was die Einreisebestimmungen bzgl der Tollwut-Impfungen angeht.
    Zumindest guckt sie mich ab und zu an, während sie das Internet durchforstet, und sagt "wir fahren nicht!". Keine Ahnung warum... :???:

    Ich bin am 17. Juni geboren und habe am 10. September meine erste und bislang einzige Tollwut-Impfung bekommen, war also noch nicht ganz drei Monate alt.
    Nun steht auf verschiedenen Seiten, dass ein Bluttest gemacht werden muss und anschließend sechs Monate bis zur Einreise vergehen müssen.
    Stimmt das so?
    Das würde ja in unserem Fall nicht passen.

    Wohin können wir denn ohne größeren Aufwand fahren?
    Ich möchte doch so gerne in den Urlaub... :hilfe:

    Besten Dank für Eure Mühe!
    Liebe Grüße, Muffin

  • Zitat

    Ich bin am 17. Juni geboren und habe am 10. September meine erste und bislang einzige Tollwut-Impfung bekommen, war also noch nicht ganz drei Monate alt.

    erstmal kein Problem...

    Zitat

    Nun steht auf verschiedenen Seiten, dass ein Bluttest gemacht werden muss und anschließend sechs Monate bis zur Einreise vergehen müssen.

    Da hat Dein Frauchen etwas durcheinander geworfen: Nach der Impfung muss sie 120 Tage (also ~4 Monate) warten, dann kann sie den Titer-Test machen. Prinzipiell könnte sie sofort nach dem (positiven) Testergebnis losfahren. Die 120 Tage waren aber schon am 8. Januar vorbei, sie könnte also sofort den Test machen. Das würde ich auch empfehlen, dann könntest Du noch mal nachgeimpfet werden, wenn Dein Titer zu gering ausfällt. Da danach zum nächsten Test allerdings wieder 120 Tage gewartet werden muss, könnte das ganze etwas knapp werden. Sag mal Deinem Frauchen, sie soll mit Deinem Tierarzt darüber sprechen.

    Allerdings musst Du vor der Impfung gechipt oder tätowiert sein. Geschieht das erst nachträglich, müsste sie auch die Impfung nachholen.

    Achtung: Vielfach finden sich Hinweise darauf, dass die Regelungen zum 30.06.2010 auslaufen. Es gibt aber deutliche Anzeichen, dass diese so auch später noch gelten werden, vorläufig bis Ende 2011.

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