Aber für mich gilt doch das Tierschutzgesetz von Deutschland und da ist es erlaubt.
Das irritiert mich jetzt, diese Aussage. Wie meinst Du das genau.
Wenn Du Dich im Ausland aufhältst, dann gelten die dortigen Gesetze auch für Dich (Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten z.B. auch dann im Ausland, wenn Du ein deutsches Kennzeichen führst). Deswegen wird doch auch immer wieder in den Urlaubsbroschüren geraten, sich ein wenig (mit dem Nötigsten) vertraut zu machen.