Die Schweiz verfährt bis zum 30.6.2007 nach alten Regeln, ab 1.7. 2007 passt sie sich der EUVerordnung weitgehend an ( Tollwutimpfung im Einklang mit den Empfehlungen des Hersteller, keine 12- monatige Impfung mehr erforderlich ). Einfuhrverbot besteht für Hunde mit kupierten Ohren und/oder Ruten (Ausnahme: maximal 3-monatiger Ferienaufenthalt oder Umzug in die Schweiz).