Wenn du selbst gekündigt hast, hast du neben der Sperrzeit im ALG I auch eine Sanktion im Bürgergeld am Hals.
Meine häufigsten, langjährigen Pappenheimer:
- Ungelernt und ohne ausreichende schulische Bildung irgendetwas geschissen zu bekommen (siehe oben die AG-Seite)
- mit Kind(ern), bei denen die Betreuung nicht sicher gestellt werden kann
- Sehr spezifischer Beruf, der eben nicht nachgefragt wird
- Erkrankungen, die zwar mehr als 3 Stunden täglich Arbeit "erlauben", aber in der Regel gegen eine Berufsaufnahme sprechen
- Ältere
- viele Migranten, die gerade erst aus dem AsylLG ins SGB II wechseln und entsprechend lange schon im Bezug sind (in unserer Kommune)
- SGB XII und SGB II sind in der Leistungshöhe nahezu identisch, man kann einem "Arbeitslosen" nicht ansehen, was er nun bekommt
- Angehörigenpflege
- Schlicht Faulheit
Und seit die Gesetzesänderung zum Bürgergeld gekommen ist, kann man einen Kunden auch nicht mehr wirklich zwingen zu arbeiten. Wir sind ziemlich zahnlose Tiger geworden.