Also soweit ich weiss darf man in die Schweiz bei einem Umzug den kupierten Hund mitnehmen. Habe mich mal schlau gemacht wegen Urlaub in der Schweiz mit kupiertem Hund und da meine ich das gelesen zu haben, weiss aber nicht mehr welche Quelle und wie seriös die ist. Aber ist halt klar, solche Gesetzte bringen auch nur was, wenn es möglichst wenige Schlupflöcher gibt. Für den Auslandstierschutz wird das natürlich dann echt blöd. Schon diese allgemeine Regel in Österreich mit Hundehandel hat dazu geführt, dass der Verein von dem mein Hund stammt nicht mehr dahin vermittelt.
Kupierte Hunde; Einfuhrverbot
Die Einfuhr von kupierten Hunden ist verboten. Kupierte Hunde werden daher an der Grenze zurückgewiesen.
Ausnahmen:
- Im Ausland wohnhafte Besitzer und Besitzerinnen dürfen ihren kupierten Hund für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in die Schweiz bringen. Sie müssen den Hund bei der Einreise am Zoll anmelden und eine Kaution leisten (das Vorgehen richtet sich sinngemäss nach den Bestimmungen „Kaution für Privatwaren mit mehr als 5000 Schweizerfranken Wert".
- Wer aus dem Ausland in die Schweiz umzieht, darf seinen kupierten Hund ebenfalls einführen. Allerdings nur, wenn die Bedingungen für die abgabenfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut erfüllt sind. Siehe Umzug (Übersiedlungsgut) und Formular 18.44 (PDF, 321 kB, 30.03.2016).