Also Diskriminierung kann ich nicht darin erkennen, wenn jemand sichtlich körperbehindert ist und mit einem agilen, großen Welpen tatsächlich schon allein vom Handling her überfordert wäre.
Psychische Krankheiten kann kein Laie diagnostizieren, so sie aber bekannt sind, kann man darauf eingehen und schauen, was paßt oder nicht.
Beispiel: Bekannte von mir steht wg. langwieriger und starker Depressionen (dauerhaft arbeitsunfähig, lebt von Grundsicherung) unter Betreuung ihres Bruders. Täglich kommt jemand, um nach dem Rechten zu sehen (Körperpflege, Wohnungspflege usw.)
Sie hat einen Kater. Reine Wohnungshaltung. Schade, nur einen. Mehr hat man ihr aufgrund der finanziellen Situation nicht zugestehen wollen. (der Bruder springt bei Sonderkosten für das Tier aber GsD ein, er kann es sich leisten)
Für sie ist es toll, daß sie überhaupt ein Tier haben darf/kann.
Für den Kater nur bedingt....
Immer schwierig - immer eine Einzelfallentscheidung.
BINGWU