Edit: Darüber, dass das Geschlecht aus dem Namen abgeleitet werden kann, gibt es keine gesetzliche Regelung.
War aber jedenfalls vor ca. 37 Jahren so, dass das eindeutig sein musste: Weil der Vorname meines Bruder für beide Geschlechter geht, mussten meine Eltern ihm damals noch einen zweiten Vornamen geben.
Das war vor meiner Zeit Zumindest nach heutigem Stand gibt es diese Pflicht nicht (mehr). Ich habe auch einen Unisex-Namen erhalten, das ist 34 Jahre her.