(bzw versuchte schwere Köperverletzung, da ist das Strafmaß meines Wissens nach höher als bei "normaler" Körperverletzung)
Für den Fall, dass es sich so zugetragen hat... wäre es meiner bescheidenen Meinung nach "versuchte gefährliche Körperverletzung".
Gefährliche Körperverletzung, weil er sein Auto "als Waffe" eingesetzt hat, dazu gibt's schon Rechtsprechung, dass das so gewertet wird. = Strafrahmen 6 Monate - 10 Jahre, allerdings reduziert sich das wegen eines Versuchs.