ZitatHm, das kann doch nicht sein,oder?
Wenn ein "Betreten verboten" oder ähnliches Hunde-Warnschild dort steht, und ein Unbefugter das Grundstück trotzdem betritt, muss doch nicht der Halter für den Schaden aufkommen![]()
Wir können unser Gartentor zB gar nicht abschließen, sondern es ist nur mit einem Riegel gesichert.
Es ist aber so. Verbotsschilder entbinden dich nicht von der Verantwortung
für deinen Hund.
Selbst an einer Baustelle haben entsprechende Verbotsschilder keine Funktion.
Etwas, daß ich nicht betreten darf, muß so gesichert sein, daß ich nicht
hin komme.