Ich hab jetzt mal eine vielleicht nicht so ganz passende Frage zum Thema.....
Ist die Auftaumethode in geschlossenen Behältnissen auch für uns
Menschen so gefährlich?
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Britta, das tut mir wirklich sehr leid mit deinem Hund! :/
Ich hab jetzt mal eine vielleicht nicht so ganz passende Frage zum Thema.....
Ist die Auftaumethode in geschlossenen Behältnissen auch für uns
Menschen so gefährlich?
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Britta, das tut mir wirklich sehr leid mit deinem Hund! :/
Hallo!
Das Erbrechen, was du schilderst, ist noch kein Zeichen für eine Krankheit.
Wenn der Kleine ansonsten fit und munter ist, brauchst du dir keine Sorgen
zu machen.
Dieses "Galle-Erbrechen" morgens nach dem Aufstehen kommt daher, daß
der kleine Hundemagen wohl schon länger nichts mehr zu Fressen bekommen hat.
Versuche mal vor dem Schlafengehen eine Kleinigkeit zu füttern. Dann ist
der Magen morgens nicht leer und das Erbrechen müßte sich erledigt haben.
Mit Askja hatten wir das gleiche Problem, als sie noch ein Welpe war.
Mo, du mußt zum Perfekten Dinner, unbedingt! :reib:
Wenn nicht du, wer dann?
Respekt, daß du es schon nach 28 Beiträgen geschafft hast, dir einen roten
Bommel einzufangen.
Oder ist der nur gefärbt?
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Ihr habt ja seltsame Methoden zu testen, ob eure Glastüren auch wirklich
einem harten Stoß standhalten! ![]()
Schön, daß alle "Tests" so glimpflich abgelaufen sind! ![]()
Wir haben unser Grundstück eingezäunt, nur eben im Moment kein Tor, also
ist es für jeden frei zugänglich.
Das Problem der Threadstarterin bestand ja auch darin, daß jemand in den
Garten rein ging und nicht der Hund raus. ![]()
ZitatNunja ich hab das mit anderen Versicherungen verglichen. Ich könnte mir zumindest vorstellen, dass die Versicherung Rabatz machen würde, weil der Hund für jeden zugänglich war. Ganz so abwegig ist das nicht. In diesem Fall könnte die Versicherung auf Fahrlässigkeit pledieren und die TE würde auf dem Schaden sitzen. Aber im Endeffekt ist es ja auch egal. Ich würde den Hund auf jeden Fall nicht unbeaufsichtigt hinter einem offenem Gartentor lassen. Da kann einfach eine unmenge von Dingen passieren die einfach nicht sein müssen.
Die TE könnte auch mit den Mitbewohnern sprechen und den Vorschlag mit dem Schloss einbringen. Vielleicht löst sich dann das Problem von alleine.
Sind das alles reine Vermutungen, die du da äußerst? Oder kannst du deine
Aussagen mit z. B. entsprechenden Urteilen belegen?
Es kann mir doch keiner vorschreiben mein Grundstück einzuzäunen,
wenn ich das nicht will.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß man sein Gartentor immer
abschließen muß.
Unser Tor zum Grundstück hatte nicht mal ein Schloß und momentan haben
wir nicht mal ein Tor.
Askja ist aber auch nie unbeaufsichtigt im Garten.
Ich glaube nein.
Soweit ich mal gehört habe, haben solche Schilder überhaupt keinen Einfluß
auf die Haftung.
In diesem Fall haftet wohl immer der Baustellenbetreiber, denn er muß die
Baustelle so absichern, daß Unbefugten der Zutritt gar nicht möglich ist.
Für mich in beiden Fällen (Baustelle und Hund im Garten) verkehrte Welt! :irre:
Es ist zum Glück nichts passiert, nur daß mein Sohn etwas geschockt war von
dem dreisten Verhalten des Mannes.
Wenn keine Versicherung für evtl. Schäden aufgekommen wäre, hätte dann
der andere HH haften müssen?
Sorry, wenn ich so penetrant frage!
Aber das interessiert mich wirklich.