Bei der Deutschen Bahn ist es immer gleich.
Kleine Haustiere (so groß wie eine Hauskatze)
Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in geschlossenen Behältnissen (z. B. Tierboxen) untergebracht sind, können kostenlos mitgenommen werden. Diese Box muss unter den Sitz oder auf die Ablage über den Sitz passen. Leider gibt es dafür keine konkreten Maße, bitte handeln Sie nach bestem Wissen und Gewissen.
Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind.
Größere Haustiere (größer als eine Hauskatze)
- Für größere Haustiere, also Hunde, die nicht in eine Transportbox passen, zahlen Sie den halben Fahrpreis. Diese Regelung gilt sowohl für den Flexpreis als auch für die Sparpreise im Fernverkehr.
Buchung: Geben Sie bei der Buchung an, dass ein Kind von 6-14 Jahren ohne Begleitung verreist und wählen Sie Versand per Post. Hundetickets können nicht als Online- oder Handytickets zur sofortigen Verwendung online gebucht werden. In diesem Fall empfehlen wir, die Tickets am Automaten oder im Reisebüro zu kaufen. - Bei den Länder-Tickets und dem Schönes-Wochenende-Ticket zählen entgeltpflichtige Hunde als reguläre Person/Erwachsener. Reisen Sie also mit vier Mitfahrern und einem Hund, kaufen Sie bitte ein Ticket für fünf Personen.
So geht's: Tragen Sie auf dem Ticket in einer der Zeilen bei "Name" den Begriff "Hund" ein. - Sitzplatzreservierungen für Hunde sind nicht möglich.
- Hunde, die zu groß für Transportboxen sind, müssen angeleint sein und einen Maulkorb tragen.
- Blindenführ- und Begleithunde dürfen immer kostenlos mitfahren und müssen keinen Maulkorb tragen.
Da aber nicht alle strecken von der DB befahren werden wäre es gut zu wissen wie es die anderen Zugunternehmen halten.
Abellio beispielsweise hat den Passus der Deutschen bahn übernommen, erweitert aber noch um den Punkt " gefährliche Hunde " , was konkret heißt das diese nicht mitgenommen werden, wobei es der Liste des Bundeslandes entstammt welche rasse dazu gehört.
Zur Absicherung haben sie noch geschrieben:
Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Tiere zur Beförderung zugelassenwerden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.
So... beim quer lesen bei den Beförderungsbedingungen bin ich zum Schluss gekommen, das an sich alle die groben Rahmenbedingungen der Bahn übernommen haben, aber im Einzelfall noch kleine Extras erweitert haben.
Ich denke auf eurer Reise macht ihr nichts verkehrt mit einer Box ( wenn klein genug ) oder eben Leine und MK.
Dann Augen aufhalten ob es bei den Zügen Schilder gibt, die Hunde in einzelnen Abteilen untersagen und im Zweifel den Schaffner fragen.